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22.8.2023, 14:00

Aufatmen bei AstraZeneca! Klage wegen Impfschaden abgelehnt - Aktie legt zu!

Ein Gericht in Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens abgewiesen

Das Paul-Ehrlich-Institut, das für die Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland zuständig ist, bestätigte, dass mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus in der EU zugelassen sind, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Daraufhin konnten die Aktien des Impfstoffherstellers AstraZeneca in London um 0,94 Prozent auf 107,58 Pfund steigen.

Am Montag verkündete ein Richter des Landgerichts Mainz das Urteil über eine Klage auf Schmerzensgeld, die die 40-jährige Klägerin eingelegt hatte. Der Grund: Sie befürchtet, einen Impfschaden durch den AstraZeneca-Impfstoff erlitten zu haben. Die Richterin wies die Klage ab und verfügte, dass die Kosten des Prozesses von der Klägerin zu tragen sind.

Die Begründung des Urteils wird schriftlich ergehen. Doch der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen, da er von einem "Fehlurteil" spricht. Auch die Klägerin äußerte sich über das Ergebnis: "Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt. Es ist nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen ist."

Derzeit verhandelt vor dem Oberlandesgericht Bamberg ein ähnlicher Fall. Dort wird ebenfalls nach einem möglichen Schaden durch den AstraZeneca-Impfstoff gefragt. Der Senat hatte Zweifel geäußert, ob der Hersteller ausreichend über mögliche Nebenwirkungen informiert hatte und will ein Gutachten einholen. Die Klägerin aus Mainz kritisierte jedoch die Bundesregierung, weil sie anders als andere Länder zu lange an dem Impfstoff festhielt. Auch sie fürchtet, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshofentschieden wird.

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