Grunderwerbssteuer Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Grunderwerbssteuer für Deutschland.

Grunderwerbssteuer Definition

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Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine staatliche Steuer auf den Erwerb von Immobilien.

Diese Steuer wird erhoben, wenn eine Person, ein Unternehmen oder eine Institution eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück erwirbt. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesstaat. Meistens beträgt die Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Grunderwerbssteuer wird in der Regel von dem Käufer der Immobilie gezahlt. Die Steuer ist eine einmalige Zahlung und muss innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages entrichtet werden. Der Kaufvertrag wird dabei erst gültig, wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde. Die Höhe der Grunderwerbssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Bundesstaat, in dem die Immobilie sich befindet, von der Höhe der Kaufsumme und von dem Verwendungszweck der Immobilie. Wenn zum Beispiel die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird oder unter bestimmten Voraussetzungen von einer Familie erworben wird, kann die Steuer reduziert werden. Die Grunderwerbssteuer wird nicht nur auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben, sondern auch auf die Nebenkosten, wie beispielsweise Notarkosten oder Maklerprovision. Diese Nebenkosten werden in der Regel mit dem Anteil des Kaufpreises, der auf die Grunderwerbssteuer entfällt, berechnet. In Deutschland ist die Grunderwerbssteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Bundesländer. Die Steuer wird zur Finanzierung von Investitionen in den einzelnen Bundesländern genutzt.
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