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Bundesregierung erntet Kritik für geplante Datenmaut

Deutsche Wettbewerbsexperten raten der Bundesregierung von einer Datenmaut ab

Von Eulerpool News

Innerhalb der EU wird seit Jahren über die Verantwortung der US-Tech-Industrie für die wachsenden Datenmengen, die sie durch europäische Telekommunikationsnetze leitet, debattiert. Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom und Vodafone wollen die großen Internetunternehmen an den Kosten des Ausbaus von schnellem 5G-Mobilfunk und Glasfaserinternet beteiligen, welcher in die Milliarden geht.

Kommissar Breton hatte im Februar die Konsultationsphase für seine Pläne eröffnet. Doch die Monopolkommission hat sich in ihrem Kurzgutachten gegen die Einführung einer sogenannten Datenmaut ausgesprochen. Das Dokument des wichtigen Beratungsgremiums der Bundesregierung wird am Mittwoch veröffentlicht, lag uns jedoch bereits am Dienstag vor. "Aus unserer Sicht liegt – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – kein Marktmachtmissbrauch vor. Also gibt es auch keinen Regulierungsbedarf“, sagte der Kommissionsvorsitzende Jürgen Kühling.

Der Kampf der Lobbyisten hatte sich deshalb zuletzt wieder intensiviert. Eine Infrastrukturabgabe, die große US-Tech-Konzerne zum Vorteil der europäischen Netzbetreiber leisten müssten, berge zudem das Risiko einer Marktverzerrung, da kleinere Netzbetreiber wie Deutsche Glasfaser oder Netcologne womöglich nicht von den Zahlungen profitieren würden, so Kühling. „Es gehe vielmehr um eine plumpe Verlagerung von Renditen von den amerikanischen Tech-Konzernen hin zu den europäischen Telekomkonzernen“.

Diese Argumentation zielt auf den für die Öffentlichkeit weitestgehend unsichtbaren „Maschinenraum“ des Internets – und darin auf die Märkte für sogenanntes Peering und IP-Transit. Demnach müssen nur die Firmen, die allein für mehr als fünf Prozent des Datenverkehrs in Europa verantwortlich sind, einen Kostenbeitrag leisten. Betroffen wären nach dem aktuellen Stand nur die fünf bis sechs größten Verursacher von Datenverkehr in Europa, also zum Beispiel der Streaminganbieter Netflix oder der Facebook-Konzern Meta. Diese müssten dann mit der europäischen Telekomindustrie über „angemessene“ Zugangspreise verhandeln. Einigt man sich nicht, würde ein Schiedsrichter der EU eingreifen. Es geht um potenzielle Zahlungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro.

Unabhängig von konkreten Einzelfällen lässt sich zwar eine zunehmende Marktmacht der Tech-Konzerne feststellen, doch diese würden Alphabet und Co. bislang nicht „missbrauchen“. Eine Legitimation für einen wie auch immer gearteten „Kostenbeitrag“ sei deshalb nicht zu erkennen, so die Argumentation der Monopolkommission. Allerdings müsse man in Zukunft damit rechnen, dass sich das Gebaren der Tech-Konzerne ändert. „In diesem Fall müssten die Behörden jedoch kartellrechtlich dagegenhalten.“

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