Die Einlagengarantie schrumpft
Der Einlagenschutz der privaten Banken in Deutschland schrumpft

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PremiumNach dem Milliardenschaden, der auf den Zusammenbruch der Bremer Greensill-Bank zurückzuführen ist, schränken Deutschlands Privatbanken ihren Schutz für Kundeneinlagen ab dem 1. Januar 2022 schrittweise ein.
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) stellte hierzu im Dezember 2021 Neuerungen vor, die nun in Kraft treten: So gelten erstmals Obergrenzen und der Kreis derjenigen, die Entschädigungen aus dem Topf der privaten Banken für Notlagen bekommen können, wird verkleinert.
Der Einlagenschutz der privaten Banken in Deutschland hat sich stets als weltweit einzigartig erwiesen – und wird es auch weiterhin tun.
Ab 2025 ist das Maximum des Schutzes auf drei Millionen Euro herabgesetzt, bis 2030 schließlich auf eine Million Euro.
Doch selbst dann übersteigt der Schutzumfang der privaten Banken den in Deutschland gesetzlich gesicherten Betrag von 100.000 Euro noch immer um ein Vielfaches.
Hilmar Zettler, Geschäftsbereichsleiter Bankenaufsicht und Einlagensicherung beim BdB, versicherte: "Sparer und Sparerinnen können sich weiterhin auf einen einzigartigen Schutz verlassen."
In Deutschland sind Kunden ihrer Banken aufgrund des gesetzlichen Einlagensicherungssystems sowie der freiwilligen Verpflichtungen der meisten Kreditinstitute bestens geschützt. Dies gilt sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen.
Pro Kunde sind Spareinlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt, während der Einlagensicherungsfonds des BdB mindestens 750.000 Euro pro Bank garantiert. Darüber hinaus bieten viele Institute deutlich höhere Sicherungsgrenzen.
Zwar wird der Schutz für Unternehmen eingeschränkt, jedoch sind Profi-Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten ab dem 1. Januar 2023 gänzlich ausgeschlossen.
Das Schicksal der Greensill Bank hat die Notwendigkeit einer Reform der Einlagensicherung deutlich gemacht.
Aus diesem Grund hat der Bund deutscher Banken (BdB) eine Reform auf den Weg gebracht, die den Schutz der privaten Sparer stärken soll.
Der BdB betont: »Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich in der Praxis nichts – ihre Einlagen sind weiterhin in voller Höhe geschützt.«
Der Fokus der Reform liegt darauf, Anleger zu schützen, die ein Risiko einer Bank nicht professionell einschätzen können.
Anja Zettler, Vorstandsmitglied des BdB, bekräftigte: »Mit der Reform stärken wir die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken. Wir schützen diejenigen, die Schutz brauchen und schließen professionelle Einleger weitgehend aus.«
Der BdB hat nach der Greensill-Pleite fast drei Milliarden Euro Entschädigung an Privatanleger gezahlt, davon zwei Milliarden Euro über den Einlagensicherungsfonds.