Strompreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht: Ein Balanceakt zwischen Gewinn und Krisenmanagement

  • Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Strompreisbremse als rechtens.
  • Diskussion um Balance zwischen staatlichen Maßnahmen und Marktfreiheit setzt sich fort.

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Inmitten der Energiekrise, hervorgerufen durch den Ukrainekrieg, standen die hohen Gewinne einiger Ökostromerzeuger im Fokus der Debatte. Der Bund hatte sich dazu entschlossen, einen Teil dieser sogenannten Überschusserlöse abzuschöpfen, um Verbraucher von den steigenden Stromkosten zu entlasten. Diese Maßnahme, eingeführt als Strompreisbremse und angewandt von Dezember 2022 bis Juni 2023, wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht als rechtens bestätigt. Das oberste deutsche Gericht wies die Verfassungsbeschwerden von 22 Betreibern von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen zurück. Die Karlsruher Richter betonten den essentiellen Charakter von Strom als unverzichtbares Gebrauchsgut und die Notwendigkeit, einen fairen Ausgleich zwischen begünstigten Stromerzeugern und belasteten Verbrauchern zu schaffen. Bei einem Anstieg des Strompreises um das Zehnfache gegenüber dem Durchschnittspreis von 2021, war die gesetzliche Abschöpfung ein Mittel gegen den "Kostenschock" der Bürger. Ökostromerzeuger erzielten aufgrund der extremen Gaspreise Gewinne, die ihre Erwartungen deutlich übertrafen. Traditionell setzen Gaskraftwerke, als teuerste Stromerzeuger, die Marktpreise, wodurch auch andere Erzeuger von den hohen Preisen profitierten. Die betroffenen Firmen sahen in der Abschöpfung einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit und eine ungerechtfertigte finanzielle Belastung. Sie argumentierten, dass die Energiekostenbewältigung staatlicherseits über Steuermittel hätte erfolgen sollen. Trotz erheblicher Einschnitte in die Berufsfreiheit der Ökostromerzeuger, sah das Gericht in der kurzen Befristung der Maßnahmen und der Nichtabschöpfung der gesamten Mehrerlöse eine Milderung des Eingriffs. Die Abschöpfung, keine Steuer oder Abgabe, wurde als Umverteilung unter Privaten klassifiziert, die dem Bund keine Mehreinnahmen brachte. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer warnte post Urteil vor weiteren Eingriffen in die Strompreispolitik und betonte die Notwendigkeit eines stabilen Marktumfelds ohne politische Interventionen. Während enttäuschte Stimmen bei den Ökostromerzeugern zu hören waren, geht die Diskussion um die richtige Balance zwischen staatlichen Maßnahmen und Marktfreiheit weiter.
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