Aldi obsiegt erneut im Streit um Sandalen-Design
- Oberlandesgericht München bestätigt Urteil zugunsten von Aldi im Streit mit Birkenstock.
- Birkenstocks rechtliche Ansprüche, einschließlich Rückruf und Vernichtung der Sandalen, wurden abgewiesen.
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Im Konflikt um das Design einer Sandale zieht der renommierte Schuhhersteller Birkenstock auch in der Berufung gegen Aldi den Kürzeren. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, die eine Klage Birkenstocks wegen eines Modells mit markanter Schnalle abgewiesen hatte. Ein Gerichtssprecher bekräftigte das Urteil im Sinne Aldis. Birkenstock hatte umfangreiche rechtliche Ansprüche geltend gemacht, darunter die Unterlassung der Sandalenproduktion, Auskunfts- und Rechnungslegung, sowie den Rückruf und die Vernichtung der besagten Ware. Zudem forderte das Unternehmen Kostenerstattung und die Feststellung von Schadensersatzansprüchen. Dennoch konnte das Gericht die Argumentation des Schuhherstellers nicht nachvollziehen. Lediglich in der Frage der Kostenverteilung des Verfahrens wurden Anpassungen vorgenommen, die das Ergebnis jedoch nicht grundlegend veränderten. Modern Financial Markets Data
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