Pharma

Gerichtsurteil: Klage gegen BioNTech wegen Impfschaden erfolglos

Klage abgeblitzt: Landgericht Frankenthal weist Vorwürfe gegen BioNTech zu Impfschäden zurück.

Eulerpool News 20. Feb. 2024, 13:03

Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal hat eine Klage gegen den Impfstoffhersteller BioNTech wegen vermeintlicher Impfschäden abgewiesen. Die Klägerin hatte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro sowie weitere Forderungen gegen den Mainzer Pharmakonzern geltend gemacht, berichtet das Gericht am Dienstag. Die Frau aus Rheinland-Pfalz behauptete, nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten zu haben, woraufhin sie an einer Immunschwäche leide.

Die Klägerin konnte laut Auffassung der Zivilkammer jedoch nicht nachweisen, dass die Impfung die Ursache für ihre Erkrankungen sei. Auch die behaupteten Beschwerden aufgrund einer Immunschwäche konnte sie nicht ausreichend darlegen. Laut Gericht sei die von der Klägerin verwendete Bezeichnung "V-Aids" für ihre Immunschwäche wissenschaftlich-medizinisch nicht anerkannt.

In Bezug auf die Haftung von Impfstoffherstellern betont das Gericht, dass diese nur dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Impfstoffs den Nutzen übersteigen. Bei der ausführlichen Prüfung des Impfstoffs von BioNTech sei jedoch eindeutig ein positives Verhältnis von Risiko und Nutzen festgestellt worden, was zur Zulassung geführt habe.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Auch an anderen Gerichten wurden ähnliche Klagen gegen Impfstoffhersteller zurückgewiesen. Neben BioNTech wurden auch andere Hersteller auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt. Für Covid-19-Impfstoffe gelten grundsätzlich die gleichen Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel.

Eine Besonderheit gibt es bei der Kostenübernahme von Impfschäden in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe. Bei der Beschaffung über die EU haben die Hersteller mit den Mitgliedstaaten vereinbart, dass im Falle erfolgreicher Klagen die Kosten von diesen übernommen werden. Betroffene können sich zudem an das Versorgungsamt ihres Bundeslandes wenden, um zu prüfen, ob ein Anspruch auf staatliche Versorgung besteht.

Die BioNTech-Aktie, die an der NASDAQ gelistet ist, verliert vorbörslich 1,25 Prozent und liegt bei 90,52 Dollar.

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