Steuerreform: Bundestag beschließt Entlastungen für Bürger und Familien

  • Bundestag beschließt Gesetz zur Milderung der kalten Progression und Erhöhung des Kindergeldes.
  • Änderungen sollen ab Januar in Kraft treten, Entlastungen wirken jedoch mit Verzögerung.

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Der Bundestag hat jüngst ein Gesetz zur Milderung der kalten Progression und zur Anhebung des Kindergeldes beschlossen, das nun auf die Zustimmung des Bundesrats wartet. Interessanterweise fand der Entwurf, der von Christian Lindner initiiert wurde, Unterstützung vonseiten der ehemaligen Ampel-Koalitionspartner SPD, Grünen und FDP sowie von der Union und AfD. Mit den geplanten Änderungen sollen Familien und Arbeitnehmer in Deutschland merklich profitieren. Sven-Christian Kindler von den Grünen lobte die Einigung als bedeutenden Mehrwert für Familien und die Mittelschicht. Der vormalige Finanzminister Lindner betonte, dass der Staat nicht als Gewinner aus der Inflation hervorgehen dürfe. Trotz der breiten Unterstützung kritisierten SPD und Grüne die Streichung einiger Vorhaben aus dem Gesetzespaket, die unter anderem Investitionsanreize und erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten vorsahen. Zum Jahresbeginn sollen die steuerlichen Änderungen umgesetzt werden. Hierbei werden Eckwerte im Steuertarif verschoben, um die kalte Progression abzufedern. Der Grundfreibetrag wird in einem ersten Schritt um 312 Euro angehoben, was dem Bürger hilft, versteckte Steuererhöhungen zu vermeiden. Weitere Anpassungen sind in den kommenden Jahren geplant. Gleichzeitig wird die Grenze für die Reichensteuer unverändert bleiben, während der Solidaritätszuschlag angepasst wird. Ab Januar wird das Kindergeld um fünf Euro pro Monat erhöht, was den Staatshaushalt zusätzlich belastet. Weiterhin steigen der Kinderfreibetrag und der Kindersofortzuschlag, womit eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im nächsten Jahr eine Entlastung von 306 Euro erwarten kann. Diese Schritte bedeuten für den Staat erhebliche Mehrausgaben von bis zu 14,8 Milliarden Euro in den Folgejahren. Bürger müssen sich jedoch in Geduld üben, bis die steuerlichen Entlastungen tatsächlich im Alltag ankommen. Diese wirken voraussichtlich erst mit zeitlicher Verzögerung, während das erhöhte Kindergeld bereits im Januar ausgezahlt wird.
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