Der Mercedes-Käufer hatte bei der Anschaffung seines Fahrzeugs einen Finanzierungsvertrag unterzeichnet, in dem er seine Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtrat - egal aus welchem Rechtsgrund.
Am Montag wurde nun im Bundesgerichtshof in Karlsruhe bekannt, dass die entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Obwohl die Begründung dafür nichts direkt mit dem Dieselskandal zu tun hat, profitieren auch die Diesel-Kläger davon. Laut dem Oberlandesgericht Stuttgart, in dem über die Klage auf Schadenersatzentschieden werden muss, findet sich die Klausel "regelmäßig" in den Darlehensbedingungen der Bank.
Mercedes-Benz selbst wollte sich hierzu nicht äußern. Der Autokauf war nicht nur eine Investition in die Zukunft, sondern auch ein zeitloser Sieg über Ungerechtigkeit: Am Montag wurde im Bundesgerichtshof in Karlsruhe bekannt, dass die Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz-Bank, die den Käufern einen Schadenersatzanspruch im Dieselskandal verwehrt hätte, unwirksam ist.
Auch wenn die Begründung hierfür nichts direkt mit dem Dieselskandal zu tun hat, profitieren die Diesel-Kläger davon. Laut dem Oberlandesgericht Stuttgart, in dem über die Klage auf Schadenersatzentschieden werden muss, findet sich die Klausel "regelmäßig" in den Darlehensbedingungen der Bank.
Mercedes-Benz selbst wollte sich hierzu nicht äußern.