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Gericht verbietet TUI Cruises irreführende Klimawerbung

Das Landgericht Hamburg hat TUI Cruises untersagt, mit einem „Dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb bis 2050“ zu werben.

Eulerpool News 12. Aug. 2024, 18:00

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Rechtsstreit gegen TUI Cruises vor dem Landgericht Hamburg einen bedeutenden Sieg errungen. Das Gericht untersagte dem Kreuzfahrtunternehmen, weiterhin mit der Aussage "2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)" zu werben. Die Klage der DUH richtete sich gegen vermeintlich irreführende Nachhaltigkeitsversprechen, die laut der Verbraucherschutzorganisation potenziell Kunden täuschen könnten.

Die Entscheidung des Gerichts gilt als wegweisend, da sie zum ersten Mal ein Werbeversprechen betrifft, dessen Erfüllung in einer fernen Zukunft liegt. Die DUH sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Greenwashing, bei dem Unternehmen unrealistische oder weit in der Zukunft liegende Umweltziele präsentieren, um ihr Image zu verbessern.

TUI Cruises, ein Joint Venture der TUI AG und der US-amerikanischen Royal Caribbean Cruises, zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Ein Unternehmenssprecher erklärte gegenüber Dow Jones Newswires, man werde die Begründung des Gerichts prüfen und anschließend über eine mögliche Berufung entscheiden. Gleichzeitig betonte er, dass das Unternehmen an seiner "Nachhaltigkeitsstrategie 2030" und den ehrgeizigen Klimazielen festhalten werde.

Mit dem Urteil setzt das Landgericht Hamburg ein Zeichen gegen unpräzise und potenziell irreführende Umweltversprechen in der Werbung, insbesondere im Zusammenhang mit langfristigen Zielen, die bislang nur schwer überprüfbar sind.

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