Die Debatte um eine Reform der Schuldenbremse in Deutschland geht weiter. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt eine grundlegende Änderung, wie von SPD und Grünen gefordert, weiterhin ab. Allerdings plant er eine Teilreform im kommenden Jahr. Dabei soll sich die Höhe der möglichen Verschuldung stärker an Konjunkturschwankungen orientieren als bisher. Diese Reform ist auch Teil des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung.
Doch nicht nur SPD und Grüne wollen Änderungen an dem Mechanismus zur Begrenzung der Staatsverschuldung. Auch einige Unionsministerpräsidenten unterstützen die Idee. Sie erhoffen sich dadurch mehr Spielraum für Investitionen, die sich erst später auszahlen. Andere in der Union sind jedoch dagegen. Nun hat sich auch Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther der Ablehnung angeschlossen.
Lindner betonte, dass die geplante Überarbeitung der Konjunkturkomponente nichts mit der aktuellen Haushaltssituation des Bundes zu tun habe. Vielmehr solle die Berechnung an den aktuellen Stand der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung angepasst werden. Dabei werde die Schwankungsbreite verändert, jedoch ohne die mögliche Verschuldung über mehrere Jahre gesehen zu erhöhen. Die Reform soll im Jahr 2024 angegangen werden.
Die Reaktionen in der Koalition auf Lindners Vorschlag sind gemischt. Die Ampel-Parteien haben die Reform bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und fordern eine zeitnahe Umsetzung. Darüber hinaus wollen SPD und Grüne jedoch eine umfassende Reform. Insbesondere eine Investitionsklausel, um gezielt in Klimatechnologien und klimagerechten Wohlstand zu investieren, steht dabei im Fokus.
Die Union zeigt sich skeptisch gegenüber einer Anpassung der Schuldenbremse an Konjunkturschwankungen. Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) betont, dass die Schuldenbremse bereits jetzt Flexibilisierungsmöglichkeiten aufweise und weitere Anpassungen mit Zurückhaltung betrachtet werden sollten. Das Finanzministerium weist die Kritik der Union zurück und betont, dass es lediglich um die Modernisierung des bisherigen Berechnungsverfahrens gehe, ohne den Verschuldungsspielraum zu vergrößern.
Für eine größere Reform der Schuldenbremse ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Eine Anpassung der Konjunkturkomponente dagegen würde keine Grundgesetzänderung erfordern und könnte allein durch die Ampel-Koalition beschlossen werden.
Die Diskussion um eine Reform der Schuldenbremse ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfacht worden. Die Richter erklärten die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Etat 2021 in den Klima- und Transformationsfonds für nichtig und untersagten dem Bund, Notlagenkredite für spätere Jahre zurückzulegen. Dadurch entstanden Milliardenlöcher im Bundeshaushalt, über deren Finanzierung die Koalition wochenlang gestritten hat.
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