Nachjustierung des Cannabis-Gesetzes: Detaillierung für Verkehrssicherheit und Anbauvereine
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Seit der Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch für Erwachsene arbeitet die Bundesregierung weiterhin an Feinheiten der Gesetzgebung. Die neuesten Anpassungen, die nun in den Bundestag eingebracht wurden, sollen insbesondere die Verkehrssicherheit gewährleisten und die Bildung von zu großen Anbauvereinigungen verhindern. Ein festgelegter Grenzwert soll für Cannabiskonsumenten hinter dem Steuer gelten. Darüber hinaus wird die Kombination von Cannabis und Alkohol beim Führen eines Fahrzeugs künftig nicht geduldet. Fahranfänger können zudem mit strengeren Regeln rechnen.
Wichtig ist auch der Schutz vor der Entstehung übermäßig großer Cannabis-Plantagen. Dafür werden aktuell die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dies umfasst Änderungen im Konsumcannabisgesetz, das erst vor wenigen Wochen in Kraft trat, sowie Modifikationen in der Straßenverkehrsordnung, der Fahrerlaubnisverordnung und der Bußgeldkatalogverordnung. Somit reagiert die Legislative auf die vielschichtige Thematik, die seit der Freigabe des Konsums entstanden ist, und versucht, die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu formen.
Die Änderungen betreffen auch die ab Juli möglichen Anbauvereine. Mit den jetzt angestoßenen Gesetzesergänzungen soll die Kontrolle über den Anbau in vereinsmäßigen Strukturen verbessert und somit die Drogenpolitik der Bundesregierung kontinuierlich optimiert werden.
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