Landesarbeitsgericht Stuttgart urteilt teilweise zugunsten einer Klage wegen Diskriminierung

  • Gericht urteilt teilweise zugunsten der Geschlechtsdiskriminierungsklage.
  • Klägerin plant Revision beim Bundesarbeitsgericht.

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Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat im Fall einer Geschlechtsdiskriminierungsklage bei der Bezahlung Position bezogen. Eine weibliche Führungskraft bei Daimler Truck hatte eine Gleichstellung ihres Gehalts mit einem männlichen Kollegen derselben Hierarchieebene gefordert. Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin, jedoch in einem geringeren Umfang als ursprünglich gefordert. Die Klägerin erklärte nun ihre Absicht, Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) einzulegen. Die Klägerin, in der dritten Führungsebene tätig, berief sich darauf, dass ihr Gehalt unterhalb des Medianwerts der weiblichen Vergleichsgruppe liegt, wohingegen ihr männlicher Kollege oberhalb des Medianwerts der männlichen Gruppe bezahlt werde. Das Gericht sah keinen ausreichenden Beleg dafür, dass die gesamte Gehaltsdifferenz auf einer geschlechtsbedingten Benachteiligung basiere. Daher sprach es der Klägerin lediglich den Ausgleich bis zu den Mediangehältern zu, was eine Zahlung von 130.000 Euro bedeutete – deutlich weniger als die geforderten 420.000 Euro für fünf Jahre. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klägerin unterstützt, kritisierte das Urteil scharf. Nach ihrer Auffassung widerspricht es der klaren Rechtsprechung des BAG, wonach Arbeitgeber die objektiven Gründe für Gehaltsunterschiede beweisen müssen, wenn diese vom Median der männlichen Vergleichsgruppe abweichen. Daimler Truck äußerte sich nach dem Urteil dahingehend, dass es im Unternehmen keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung gebe. Darüber hinaus werde man das Urteil überprüfen und eine Revision als mögliche rechtliche Option bewerten.
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