Kritik an Justizminister Limbach: Ehemalige Cum-Ex-Ermittlerin mahnt fehlenden Realismus an

  • Anne Brorhilker kritisiert NRW-Justizminister Limbach für mangelnde Maßnahmen gegen Cum-Ex-Delikte.
  • Sie fordert eine realistischere Prioritätensetzung im Kampf gegen Milliardenverluste durch Cum-Ex-Geschäfte.

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Anne Brorhilker, einstige Chefaufklärerin im Cum-Ex-Skandal, hat sich öffentlichkeitswirksam gegen Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) positioniert. Brorhilker bemängelte, dass Limbach im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger Peter Biesenbach (CDU) bislang keine markanten Zeichen im Kampf gegen Cybercrime oder Cum-Ex-Delikte gesetzt habe. Stattdessen werde eine Zentralstelle für Umweltkriminalität ins Leben gerufen, was sie für wenig zielführend hält. Laut Brorhilker sind bedeutende internationale Umwelt-Strafverfahren bislang nicht in Erscheinung getreten. Dagegen dominierten zahlreiche umfangreiche Cum-Ex-Ermittlungen, deren finanzielle und juristische Bedeutung beträchtlich sei. Die Juristin fordert von der Landesregierung eine realistischere Prioritätensetzung, um insbesondere Milliardenschäden durch Cum-Ex-Deals und hohe zu erwartende Freiheitsstrafen effektiver zu bekämpfen. Die ehemalige Kölner Oberstaatsanwältin erlangte Berühmtheit als Schlüsselperson in der Aufklärungsarbeit des Cum-Ex-Skandals, bei dem geschätzte zehn Milliarden Euro durch illegale Aktiendeals verlorengegangen sind. Unter ihrer Leitung wurden in Köln rund 120 Verfahren gegen 1.700 Verdächtige geführt. Bereits im April erregte Brorhilker Aufsehen, als sie überraschend um Entlassung aus dem Staatsdienst bat, verbunden mit deutlicher Kritik an der ihrer Ansicht nach mangelnden Aufarbeitung des Skandals. Heute setzt sie sich als Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende für die Rückzahlung der veruntreuten Steuergelder durch politischen Druck ein. Im Zuge der Cum-Ex-Geschäfte wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag zwischen Beteiligten verschoben, was zur unrechtmäßigen Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragssteuern führte. Erst 2012 wurde diese Gesetzeslücke geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass diese Deals als Steuerhinterziehung zu werten sind, und es kam zu ersten Verurteilungen wie die des Cum-Ex-Architekten Hanno Berger.
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