Juristische Machtspiele auf dem Prüfstand: Der Fall Endor und das StaRUG

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In den Auseinandersetzungen um die Zukunft von krisengeschüttelten Unternehmen keimt Unruhe im Finanzsektor. Eine Figur im Zentrum dieser Diskussion ist Fondsmanager Peeters, der besorgte Blicke auf die im StaRug geregelten Möglichkeiten wirft, mit denen Aktionäre unter Umständen aus entscheidenden Unternehmensprozessen ausgeschlossen werden können. Dies sieht er als besonderes Risiko für Anleger, die sich im Bereich der Small- und Midcaps engagieren. Das Unternehmen Endor, benannt nach einer Waldmond-Idylle aus der 'Krieg der Sterne'-Saga, steht derzeit in einem bemerkenswerten Spannungsfeld, dessen Konflikte eher an epische Schlachten aus der Filmreihe erinnern könnten – nur dass hier rechtliche und finanzielle Schwertkämpfe stattfinden. Die bayerische Firma, bekannt für ihre Spielkonsolenkomponenten, hat eine dramatische Achterbahnfahrt hinter sich, die im Zuge der Covid-19-Pandemie ihren Höhepunkt erreichte. Eine Reihe fehlgeleiteter Entscheidungen führte letztlich in eine Unternehmenskrise: Übertriebene Ausgaben, Kreditaufnahme statt Kapitalbeschaffung über Aktien und kostspielige Bauteilkäufe prägen die schwierige Lage. Während eine Partei um den gestürzten Gründer Thomas Jackermeier auf eine klassische Kapitalerhöhung pocht, plant der aktuelle Vorstand eine Umgestaltung gemäß dem StaRUG. Ein von der Aktionärsvereinigung SdK gefordertes außerordentliches Treffen könnte durch diese Weichenstellung ins Leere laufen, eine Praxis, die bereits zuvor bei der Firma Leoni zu beobachten war. Die Brisanz des StaRUG liegt in seiner Eigenschaft, eine Fortführungslösung zu ermöglichen, bei der die Leitung eines Unternehmens, gemeinsam mit Gläubigern und Banken, Pläne sogar gegen den Willen der Aktionäre durchsetzen kann. Derartige Machtverschiebungen könnten Investoren davon abhalten, sich auf den Markt der kleineren Börsenunternehmen einzulassen und das Image des Finanzplatzes Deutschland beschädigen. Peeters sieht den Fall Endor als Mahnung, vor allem für Anleger eines: Eine hohe Verschuldung birgt stets große Risiken – und das StaRUG könnte diese nun noch greifbarer machen. Das Gesetz gilt es kritisch im Auge zu behalten, und die Abhängigkeit von Kreditgebern als Aktionär mit Vorsicht zu betrachten.
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