Ed Sheeran triumphiert im urheberrechtlichen Tauziehen

  • Ed Sheeran gewinnt Urheberrechtsstreit um 'Thinking Out Loud'.
  • Gericht urteilt, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Eulerpool News·

Ed Sheeran, der populäre britische Sänger und Songwriter, sowie sein Plattenlabel Warner Music und der Musikverlag Sony Music Publishing konnten jüngst einen bedeutenden Sieg vor einem U.S.-Berufungsgericht erringen. Dieses bestätigte die Entscheidung eines Bundesrichters in Manhattan, der eine Klage von Structured Asset Sales abgewiesen hatte. Die Klage betraf den Vorwurf, Sheerans Erfolgssong 'Thinking Out Loud' habe widerrechtlich von Marvin Gayes Klassiker 'Let's Get It On' kopiert. Structured Asset Sales, das die Rechte an dem Gaye-Song hält, warf dem gerichtlichen Urteil zufolge Sheeran und seinen Mitstreitern unrechtmäßige Nutzung vor, da die Kompositionsrechte ursprünglich Mitautor Ed Townsend gehörten. Doch das Gericht hielt an der Einschätzung fest, dass Sheeran keine Urheberrechte verletzt habe. Dies ist nicht der erste Fall, in dem Sheeran erfolgreich aus einem Urheberrechtsstreit hervorgeht. Bereits in einem vorherigen, medienwirksam verfolgten Verfahren konnten die Rechtsnachfolger von Townsend ihrem Anspruch nicht zur Durchsetzung verhelfen.
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