Drohnenschutz vor Deutschlands Rechtsprechung: Ein unkonventioneller Fall

  • Zwei Jemeniten suchen Deutschlands rechtlichen Schutz vor US-Drohnenangriffen.
  • Das Bundesverfassungsgericht behandelt den Fall ernsthaft.

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Zwei Bürger aus dem Jemen suchen in einem ungewöhnlichen Schritt den Schutz Deutschlands vor amerikanischen Drohnenangriffen. Auf den ersten Blick mag dies befremdlich erscheinen, doch das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der beiden Jemeniten, unterstützt durch eine Menschenrechtsorganisation, ernst genommen und ihr rechtlichen Boden zuerkannt. Interessanterweise hatte bereits eine Vorinstanz wesentliche Punkte der Kläger nachvollzogen und zugunsten ihrer Argumentation entschieden. Dies widerlegt die Annahme, es handle sich um ein bloßes politisches Statement, das über den Justizweg Aufmerksamkeit erhalten soll. Die rechtliche Auseinandersetzung in Karlsruhe war von kritischen Nachfragen der Richter geprägt, welche die Ernsthaftigkeit des Verfahrens unterstreichen. Es bleibt jedoch ungewiss, ob das Urteil tatsächlich zugunsten der Jemeniten ausfallen wird, denn trotz der Verhandlung signalisiert die Erfahrung, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht zwangsläufig im Sinne der Antragsteller ausfallen müssen. Solche Konstellationen sind letztlich eher die Ausnahme denn die Regel.
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