Verbraucherschützer gegen Meta: Abmahnung wegen KI-Datennutzung

Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta ab – Nutzung von Inhalten ohne Zustimmung zum KI-Training soll verhindert werden.

14.6.2024, 10:11
Eulerpool News 14. Juni 2024, 10:11

Mit einer Abmahnung will die Verbraucherzentrale NRW verhindern, dass Meta ungefragt Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer zum Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Meta hat in den vergangenen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads angeschrieben, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. "Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten", heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen kritisieren, dass die Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn sie mit dem KI-Training auf Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind. "Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich," bemängelte die Verbraucherzentrale. Zudem wird kritisiert, dass Facebook neuerdings eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek standardmäßig vornimmt: Nutzer der Facebook-App erhielten Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus ihrem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen - das KI-Training und die Foto-Analyse - gegen Datenschutzrechte der User.

Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. In der Mail an die Nutzer heißt es: "Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern."

Dieser Interpretation des Datenschutzrechtes können sich die Verbraucherschützer nicht anschließen. "Meta macht es sich hier zu einfach", erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Verwendung privater Daten für das Training einer Künstlichen Intelligenz dürfe nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geschehen. "Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein." Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.

Meta hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen.

Die Aktien von Meta gaben an der NASDAQ um 0,90 Prozent nach und schlossen bei 504,28 US-Dollar.

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