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Bundesagentur äußert Bedenken: Planmäßiger Start der Kindergrundsicherung in Frage gestellt
Die Einführung der Kindergrundsicherung durch die Bundesagentur für Arbeit ist für den Anfang von 2025 vorgesehen
Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung zum Jahresbeginn 2025 hält die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit für nicht umsetzbar.
Ihre Einschätzung begründet die BA damit, dass erhebliche Änderungen von bestehenden IT-Programmen und Schnittstellen notwendig sind, außerdem müssten neue IT-Lösungen geschaffen werden. Eine Umsetzung zum 1. Januar 2025 sei "nach dem derzeitigen Stand", daher nicht möglich, teilte die BA auf Anfrage Deutsche Presse-Agentur mit.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) einigten sich zuvor auf Details zur Finanzierung der Kindergrundsicherung. Laut Zeitplan von Ministerin Paus soll sie somit ab 2021 wieder in Kraft treten, wobei jedoch eine "Vorlaufzeit von mindestens zwölf Monaten" erforderlich ist, um die Umsetzung erfolgreich abzuschließen.