Bundeswirtschaftsministerium fordert zur raschen Einreichung von Schlussabrechnungen für Coronahilfen auf
Wirtschaftsministerium warnt: Schnell um Schlussabrechnung der Coronahilfen kümmern, sonst drohen hohe Kosten.

Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin hat Unternehmen und Selbstständige dringend aufgefordert, ihre Schlussabrechnungen für die während der Coronapandemie gewährten staatlichen Hilfszahlungen fristgerecht einzureichen. Die Abgabefrist endet am 30. September.
Aktuell fehlen dem Ministerium zufolge noch rund 300.000 Schlussabrechnungen, während bereits etwa 570.000 eingereicht wurden. Wer die Abrechnung nicht vorlegt, muss die erhaltenen Gelder samt Zinsen zurückzahlen.
Zwischen Juni 2020 und Juni 2022 wurden im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) über 63 Milliarden Euro an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt, die erhebliche coronabedingte Umsatzrückgänge erlitten hatten. Um die Auszahlung der Mittel zu beschleunigen, wurden die Anträge zunächst vorläufig bewilligt.
Die Schlussabrechnungen werden von prüfenden Dritten, wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, erstellt. Diese berechnen auf Basis der Abrechnungen mögliche Rück- oder Nachzahlungen.
Für die Bewilligung der Coronahilfen und die Schlussabrechnung sind die Bundesländer zuständig. Laut Wirtschaftsministerium wurden bislang über 197.000 Schlussbescheide erteilt. In 36 Prozent der Fälle wurden die Hilfen bestätigt, in 41 Prozent eine Nachzahlung gewährt und in 24 Prozent eine Rückzahlung gefordert.
Die Abgabefrist wurde bereits zweimal verlängert. Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, mahnte am Freitag, die „letzte Gelegenheit“ zu nutzen und betonte die Bedeutung der Abrechnungen: „Es handelt sich um Geld der Steuerzahler.“






