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7.4.2023, 10:00

Porsches Betriebsratswahl eventuell rechtswidrig

Grund hierfür sei, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, nicht hätten mitwählen dürfen

Am Donnerstag erklärte der Vorsitzende Richter Michael Büchele das Arbeitsgericht Stuttgart die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen für unwirksam. Grund hierfür sei, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig sind, nicht hätten mitwählen dürfen.

Da das Gesetz eine Vor-Ort-Vertretung verlange, sei die Betreuung mit mehreren Hundert Kilometern Entfernung nicht gewährleistet. Der Haustarifvertrag aus dem Jahr 2013 habe eine Einbeziehung des Leipziger Standorts in die Zuständigkeit des Betriebsrats Zuffenhausen/Ludwigsburg/Sachsenheim nicht wirksam ermöglicht.

In einem Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft die Vorgänge rund um die Betriebsratswahl. Der Vorwurf der Urkundenunterdrückung stehe im Raum. Die Entscheidung ist bisher noch nicht rechtskräftig. Der amtierende Betriebsrat bleibt erst einmal im Amt. Porsche hat angekündigt, das Verfahren in die nächste Instanz zum Landesarbeitsgericht zu bringen. Eine Porsche-Sprecherin betonte, dass die anfänglich erhobenen Manipulationsvorwürfe vollumfänglich ausgeräumt werden konnten.

Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Richter Büchele sah aber keine Anhaltspunkte für solche Anfechtungsgründe. Es habe keine Manipulationen und Ungereimtheiten gegeben. Zuvor war eine gütliche Einigung gescheitert, weil drei Kläger den Vorschlag des Gerichts nicht akzeptierten.

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