McDonald's hat im langjährigen Markenstreit um den Big Mac vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, dass der Markenschutz für den Big Mac in Bezug auf Geflügelprodukte eingeschränkt wird. Demnach verliert der Fast-Food-Gigant die europäischen Markenrechte am Big Mac für Geflügelprodukte.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass McDonald's keinen ausreichenden Nachweis erbracht habe, dass die Marke Big Mac für Geflügelprodukte in den letzten fünf Jahren ernsthaft genutzt worden sei. Obwohl es in einigen EU-Ländern in der Vergangenheit einen „Big Mac Chicken“ als Spezialedition gegeben hatte, reichten die vorgelegten Beweise nicht aus.
Der klassische Big Mac mit Rindfleisch, wie er in Deutschland üblich ist, bleibt von diesem Urteil unberührt. McDonald's hat die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einzulegen.
Der Streit begann bereits 2017, als die irische Schnellrestaurantkette Supermac's beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Antrag stellte, die Marke Big Mac in der EU zu löschen. McDonald's hatte die Marke 1996 eintragen lassen. Das EUIPO gab dem Antrag Anfang 2019 teilweise statt, wobei der Markenschutz für Geflügelprodukte bestehen blieb. Supermac's ging daraufhin vor das EU-Gericht, welches die Entscheidung des EUIPO nun aufhob und teilweise änderte.
Das EU-Gericht stellte fest, dass McDonald's nicht genügend Beweise für die Nutzung der Marke Big Mac für Hühnchensandwiches erbracht habe. Es fehlten insbesondere Angaben zu den Verkaufsmengen und anderen wichtigen Nutzungsnachweisen.
EU-Markenrechte, sogenannte Unionsmarken, gelten in der gesamten Europäischen Union und bestehen neben nationalen Markenrechten.