Business
Kursverluste durch Dieselskandal - Verfahren gegen Mercedes beginnt
Im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasbetrug fordern zahlreiche Kunden vom Autobauer Mercedes einen Schadenersatz

Nach mehr als drei Jahren Beginn des Musterverfahrens und Ansprüchen in Millionenhöhe stellt sich die Mercedes-Benz Group AG den Vorwürfen zahlreicher Anleger, sie nicht rechtzeitig über die Diesel-Affäre informiert zu haben.
Seit Mittwoch verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart vorab hauptsächlich Formalien im Musterverfahren, in dessen Rahmen Schadenersatzansprüche in Höhe von rund 900 Millionen Euro geltend gemacht werden. Darunter sind private sowie institutionelle Investoren aus Deutschland, anderen Staaten der Europäischen Union, Nordamerika, Asien und Australien.
Um Anlegern eine größtmögliche Transparenz und den Schutz vor Insiderhandel zu gewährleisten, sind börsennotierte Unternehmen laut Kapitalanlegerstimmrechtsgesetz dazu verpflichtet, Tatsachen unverzüglich zu veröffentlichen.
Mercedes-Benz stützt sich in dem Verfahren jedoch auf die Aussage, dass es seinen kapitalmarktrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sei und "unsere Kommunikation zum Thema Diesel entsprach zu jedem Zeitpunkt unserem jeweils vorliegenden Wissensstand" sei.
Die Anleger werfen Mercedes-Benz vor, unzulässige Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung einschränken, verwendet und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten verschwiegen zu haben. Als Folge sei der Aktienkurs der früheren Daimler AG zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 20. Juni 2018 von mehr als 90 Euro auf unter 60 Euro gefallen.
Die angeführten technischen Einrichtungen beinhalten Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Erstere sorgen bei bestimmten Außentemperaturen dafür, dass weniger giftige Stickoxide ausgestoßen werden, Letztere führen zu einer verzögerten Erwärmung des Motors, wodurch weniger Schadstoffe ausgestoßen werden sollen.
Allerdings soll die Technik bei Mercedes fast ausschließlich auf dem Prüfstand funktionieren. Mercedes muss sich seit Bekanntwerden der Diesel-Affäre und des KBA-Rückrufs immer wieder vor Gericht - unter anderem zu einer Strafe in Höhe von 870 Millionen Euro - wehren.
Zudem gab es mehrere Vergleiche im Ausland, Strafbescheide und Verbraucherklagen. So soll im März in Stuttgart die Entscheidung über eine Musterfeststellungsklage von mehr als 2800 Autokäufern fallen.
An der Börse gab die Aktie der Daimler AG in Folge der Entwicklungen am Mittwoch 0,31 Prozent auf 65,26 Euro ab.