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Gericht gibt grünes Licht! Aktie von Activision Blizzard schießt nach Übernahmefreigabe zweistellig in die Höhe!

Für Microsoft ist der Übernahme des Videospiele-Riesen Activision Blizzard ein großes Stück näher gerückt

Eulerpool News 12. Juli 2023, 08:00

Der Videospielgigant Activision Blizzard rückt Microsoft in den Erwerb eines Schrittes näher.

Ein Richter in San Francisco lehnte den Antrag der US-Regierung am Dienstag ab, den Deal über 69 Milliarden US-Dollar mit einer einstweiligen Verfügung zu blockieren. Damit ist Microsofts Kauf von populären Videospielen wie "Call of Duty", "Overwatch" und "Candy Crush" nun die letzte Hürde durch die britische Wettbewerbsaufsicht CMA.

Microsoft hatte die Übernahme Anfang des Jahres 2022 angekündigt und wird nun über neue Zugeständnisse an CMA nachdenken.

Auch außerhalb der USA erfährt die Übernahme einigen Widerstand. Die britische Wettbewerbshüterin CMA hatte im April eine Herausgabe des Deals verlangt. Microsoft und Activision Blizzard reichten daraufhin einen Widerspruch ein. Allerdings wurde dieses nun auf Antrag aller Beteiligten auf Zahlung einer neuen Verhandlung ausgesetzt.

Im Gegensatz dazu erteilte die EU-Kommission der Transaktion mit Auflagen zugestimmt. Ursprünglich wollten Microsoft und Activision Blizzard den Deal bis zum 18. Juli abschließen.

Da sie nun allerdings neue Verhandlungen über Konditionen anfangen, können sie einen neue Frist setzen.

Nach der Entscheidung des Gerichtes kletterten die Aktien von Activision Blizzard um mehr als zehn Prozent. Vor dem Hintergrund von Furchtet vor Marktmacht durch Microsoft hatte die FTC, angeführt von Big-Tech-Kritikerin Lina Khan, im Dezember Klage gegen den Deal eingereicht, um ihn zu verhindern. Richterin Jacqueline Scott Corley konnte jedoch nicht nachweisen, dass die FTC dies hinreichend belegt habe, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen.

Auch im Fall des Versuchs der FTC, die Meta Platforms (ehemals Facebook) daran zu hindern, eine VR-Fitness-App-Entwicklerin zu übernehmen, konnte ein Richter keine ausreichenden Wettbewerbsbedenken finden. Die FTC zog ihre Klage daher zurück.

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