Airline muss nach falschem Rückerstattungsversprechen zahlen

20.2.2024, 12:00

Fiktiver Rabatt durch Chatbot: Air Canada wollte Kunde zahlen lassen – Gericht entscheidet gegen Fluggesellschaft.

Eulerpool News 20. Feb. 2024, 12:00

Air Canada muss einem Kunden eine Teilerstattung gewähren, die ein Chatbot im Namen des Unternehmens gemacht hatte. Dies entschied ein Schiedsgericht im Bundesstaat British Columbia und verurteilte den Konzern zur Zahlung von 812 Kanadischen Dollar (559 Euro), wie das »Edmonton Journal« berichtete. Die Fluggesellschaft hatte sich zuvor geweigert, dem Kunden die versprochene Rückerstattung für den Kauf eines Vollpreistickets zu gewähren, da der Fehlerhafte Chatbot gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen hatte.

Der Chatbot hatte dem Kunden entgegen den Richtlinien des Unternehmens eine Rückerstattung nach dem Kauf eines Vollpreistickets versprochen. Der Mann hatte sich nach einem Preisnachlass bei einer kurzfristigen Buchung wegen eines Trauerfalls erkundigt – seine Großmutter war gestorben. Dabei hatte der Chatbot fälschlicherweise geraten, zunächst ein Ticket zum Normalpreis zu buchen und dann innerhalb von 90 Tagen eine Rückerstattung zu beantragen. Air Canada wollte dem Kunden jedoch genau diese Zahlung nicht gewähren.

Besonders interessant an dem Fall ist die Begründung der Airline, welche die Verantwortung komplett auf den Chatbot abschob. Laut Urteil argumentierte die Fluggesellschaft, dass sie nicht für Informationen haftbar gemacht werden könne, die von einem ihrer Agenten, Bediensteten oder Vertreter zur Verfügung gestellt werden – einschließlich eines Chatbots. Das Unternehmen suggerierte damit, dass der Chatbot eine separate juristische Person sei und somit für seine eigenen Handlungen verantwortlich sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht.

Im Spruch des Schiedsgerichts heißt es, dass es für Air Canada klar sein sollte, dass sie für alle Informationen auf ihrer Website verantwortlich ist, unabhängig davon, ob sie von einer statischen Seite oder einem Chatbot stammen. Dieser Rechtsstreit wirft somit auch die Frage nach der Verantwortung im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz auf: Wer trägt die Haftung im Falle einer fehlerhaften Entscheidung einer KI?

In diesem Fall hatte der Chatbot des Unternehmens eindeutig gegen die Richtlinien verstoßen und somit lag die Verantwortung bei Air Canada. Die Fluggesellschaft muss nun dem Kunden die versprochene Teilerstattung gewähren. Ob diese Entscheidung gravierende Auswirkungen auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Unternehmen haben wird, bleibt abzuwarten. Jedoch ist klar, dass die Verantwortung und Haftung für das Handeln eines Chatbots letztendlich immer beim Unternehmen liegen sollte.

Die besten Investoren analysieren mit Eulerpool
fair value · 20 million securities worldwide · 50 year history · 10 year estimates · 5.000+ business news daily

Für 2 € sichern

Favoriten unserer Leser