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19.6.2023, 10:00

Astra Zeneca wieder in Gefahr

Nach der Abweisung einer Schadenersatzklage gegen AstraZeneca beschäftigt sich nun das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die seltenen Fälle von Hirnvenenthrombose-Nebenwirkungen in Kombination mit reduzierten Blutplättchen in Verbindung mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca unter Lupe.

Dank der Expertise der Behörde stand dann schnell fest: Der Nutzen der Impfung überwiegt bei Weitem die Risiken. Die Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland ist Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts. Daher ist die Wirksamkeit der in der EU zugelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus mittlerweile wissenschaftlich erwiesen. Ein halbes Jahr nach dieser Entscheidung dreht sich der Blick nun auf das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg: Am 3. Juli ist eine öffentliche mündliche Verhandlung geplant, ob an diesem Tag auch ein Urteil ergeht, ist aber noch unklar.

In den Räumen des Gerichts geht es um die Abweisung einer Schadenersatzklage. Eine Frau hat der Firma AstraZeneca aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Beschwerden, die sie durch die Injektion des Covid-19-Impfstoffs zurückführt, Schadenersatz und Schmerzensgeld eingefordert.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts Hof, die Klage abzuweisen, legte die Frau Berufung ein. Diese Entscheidung des Gerichts basierte auf einer umfangreichen Analyse, weil die schwerwiegenden Nebenwirkungen der Impfung zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und schlimmstenfalls zur schwerwiegenden Operation führen können. Da die Kammer jedoch weder einen Produktfehler bei dem Impfstoff noch einen Informationsfehler bei der Bevölkerung erkennen konnte, wurde die Klage schlussendlich abgewiesen.

Auch die Produktinformationen haben den damaligen Erkenntnissen entsprochen und das Risiko einer Thrombose habe im Vergleich zu einem nicht geimpften Bevölkerungsteil sogar niedriger gelegen. Daher musste AstraZeneca einen entsprechenden Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko auch nicht geben. Wäre ein solcher Hinweis erfolgt, hätte es auch nicht zu einem Wechsel in der Impfentscheidung der Klägerin kommen können.

Der Wert eines Schadenersatzes wird durch das materielle Leid bestimmt, das durch die Schuld einer anderen Person entstanden ist. Sei es eine Operation oder ein Verdienstausfall durch psychische Schäden - auch diese Folge muss finanziell ausgeglichen werden. Aber auch Schmerzensgeld wird für den materiellen Ausgleich einer Regung gezahlt - ein Ausgleich, der durch nichts zu ersetzen ist.

Für eine Revision oder eine Nichtzulassungsbeschwerden müsste eine Partei ab einer Beschwerdesumme von 20.000 Euro bereit sein. Daher gilt es nun abzuwarten, wie sich die Verhandlung am OLG Bamberg am 3. Juli entwickelt und welches Endurteil AstraZeneca schlussendlich treffen muss.

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