MoMiG

Definition und Erklärung

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TL;DR – Kurzdefinition

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MoMiG: MoMiG steht für das "Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz führt bedeutende Änderungen im deutschen Insolvenz- und Sanierungsrecht ein und modernisiert die im Kern seit über 20 Jahren geltende Insolvenzordnung. Das MoMiG hat das Ziel, ein effizienteres, flexibleres und international wettbewerbsfähigeres Insolvenzrecht in Deutschland zu schaffen. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung des sogenannten Schutzschirms für Unternehmen in der Krise. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, sich bereits vor dem Insolvenzantrag unter einen Schutzschirm zu begeben, um in Ruhe restrukturieren zu können. Dabei überwacht ein vorläufiger Sachwalter den Sanierungsprozess und unterstützt das Unternehmen bei der Erarbeitung eines Restrukturierungsplans. Das MoMiG erleichtert auch die Möglichkeiten einer Eigenverwaltung während des Insolvenzverfahrens. Unternehmen können nun ihre Sanierungsbemühungen aktiv selbst steuern und müssen nicht zwingend einen Insolvenzverwalter hinzuziehen. Dadurch wird die Eigenverwaltung gestärkt und Unternehmensinhabern die Chance gegeben, ihre Unternehmen in schwierigen Zeiten zu retten. Darüber hinaus schafft das MoMiG einheitliche Standards für die Insolvenzplanverfahren und ermöglicht Gläubigern eine aktivere Rolle im Planungsprozess. Insolvenzpläne können nun einfacher und schneller umgesetzt werden, und es wird mehr Flexibilität bei der Konditionierung von Forderungen und deren Umtausch in Eigenkapital geschaffen. Das MoMiG trägt auch den Entwicklungen im internationalen Insolvenzrecht Rechnung. Es erleichtert die grenzüberschreitende Restrukturierung und Insolvenzabwicklung von Unternehmen und fördert die Kooperation mit ausländischen Gerichten und Verwaltern. Insgesamt stellt das MoMiG eine bedeutende Reform des deutschen Insolvenz- und Sanierungsrechts dar und bringt das deutsche Insolvenzrecht auf den neuesten Stand der internationalen Praxis. Es bietet Unternehmen effektive Werkzeuge, um Krisensituationen zu bewältigen und ihre Existenz zu sichern. Mit dem MoMiG wird Deutschland als Standort für Investitionen und Finanzgeschäfte gestärkt und bekommt ein modernes und zukunftsfähiges Insolvenzrecht.

Ausführliche Definition

MoMiG steht für das "Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz führt bedeutende Änderungen im deutschen Insolvenz- und Sanierungsrecht ein und modernisiert die im Kern seit über 20 Jahren geltende Insolvenzordnung. Das MoMiG hat das Ziel, ein effizienteres, flexibleres und international wettbewerbsfähigeres Insolvenzrecht in Deutschland zu schaffen. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung des sogenannten Schutzschirms für Unternehmen in der Krise. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, sich bereits vor dem Insolvenzantrag unter einen Schutzschirm zu begeben, um in Ruhe restrukturieren zu können. Dabei überwacht ein vorläufiger Sachwalter den Sanierungsprozess und unterstützt das Unternehmen bei der Erarbeitung eines Restrukturierungsplans. Das MoMiG erleichtert auch die Möglichkeiten einer Eigenverwaltung während des Insolvenzverfahrens. Unternehmen können nun ihre Sanierungsbemühungen aktiv selbst steuern und müssen nicht zwingend einen Insolvenzverwalter hinzuziehen. Dadurch wird die Eigenverwaltung gestärkt und Unternehmensinhabern die Chance gegeben, ihre Unternehmen in schwierigen Zeiten zu retten. Darüber hinaus schafft das MoMiG einheitliche Standards für die Insolvenzplanverfahren und ermöglicht Gläubigern eine aktivere Rolle im Planungsprozess. Insolvenzpläne können nun einfacher und schneller umgesetzt werden, und es wird mehr Flexibilität bei der Konditionierung von Forderungen und deren Umtausch in Eigenkapital geschaffen. Das MoMiG trägt auch den Entwicklungen im internationalen Insolvenzrecht Rechnung. Es erleichtert die grenzüberschreitende Restrukturierung und Insolvenzabwicklung von Unternehmen und fördert die Kooperation mit ausländischen Gerichten und Verwaltern. Insgesamt stellt das MoMiG eine bedeutende Reform des deutschen Insolvenz- und Sanierungsrechts dar und bringt das deutsche Insolvenzrecht auf den neuesten Stand der internationalen Praxis. Es bietet Unternehmen effektive Werkzeuge, um Krisensituationen zu bewältigen und ihre Existenz zu sichern. Mit dem MoMiG wird Deutschland als Standort für Investitionen und Finanzgeschäfte gestärkt und bekommt ein modernes und zukunftsfähiges Insolvenzrecht.

Häufig gestellte Fragen zu MoMiG

Was bedeutet MoMiG?

MoMiG steht für das "Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Wie wird MoMiG beim Investieren verwendet?

„MoMiG“ hilft dabei, Informationen einzuordnen und Entscheidungen an der Börse besser zu verstehen. Wichtig ist immer der Kontext (Branche, Marktphase, Vergleichswerte).

Woran erkenne ich MoMiG in der Praxis?

Achte darauf, wo der Begriff in Unternehmensberichten, Kennzahlen oder Nachrichten auftaucht. In der Regel wird „MoMiG“ genutzt, um Entwicklungen zu beschreiben oder Größen vergleichbar zu machen.

Welche typischen Fehler gibt es bei MoMiG?

Häufige Fehler sind: falscher Vergleich (Äpfel mit Birnen), isolierte Betrachtung ohne Kontext und das Überinterpretieren einzelner Werte. Nutze „MoMiG“ zusammen mit weiteren Kennzahlen/Infos.

Welche Begriffe sind eng verwandt mit MoMiG?

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