Europäische Gemeinschaften Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Europäische Gemeinschaften für Deutschland.

Europäische Gemeinschaften Definition

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Europäische Gemeinschaften

Europäische Gemeinschaften bezieht sich auf eine frühere Form der politischen und wirtschaftlichen Integration in Europa, die auch als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bekannt war.

Die Europäischen Gemeinschaften wurden 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet und umfassten drei Institutionen: die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Der Hauptzweck der Europäischen Gemeinschaften war es, eine wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedsstaaten zu erreichen, um den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern. Dies wurde durch Beseitigung von Zöllen, gemeinsame Regulierung und Harmonisierung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Schaffung eines gemeinsamen Marktes erreicht. Durch diese Integration wurden auch andere politische Zusammenarbeiten ermöglicht, um einen dauerhaften Frieden in Europa zu gewährleisten. Die Europäische Gemeinschaften spielten eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion in Europa. Der Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 führte zur Gründung der Europäischen Union (EU), in der die Europäische Gemeinschaft Teil einer breiteren politischen Struktur wurde. Die EU übernahm auch die Verantwortung für neue Politikbereiche wie Außen- und Sicherheitspolitik. Der Begriff Europäische Gemeinschaften wird heute seltener verwendet, da er größtenteils von der Europäischen Union abgelöst wurde. Dennoch bleibt er ein wichtiger historischer Begriff, der die Entwicklung der Europäischen Union und den Weg zu einer stärkeren wirtschaftlichen und politischen Integration in Europa darstellt.
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