geliefert ab Kai Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff geliefert ab Kai für Deutschland.

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geliefert ab Kai

"Geliefert ab Kai" ist ein Fachbegriff, der in der Logistik und im internationalen Handel verwendet wird.

Es handelt sich um eine Klausel in einem Handelsvertrag, die die Lieferbedingungen für Waren festlegt, insbesondere wenn es um den Transport über See geht. Die Klausel "Geliefert ab Kai" bezieht sich auf den Zeitpunkt der Lieferung der Waren. Der Begriff "Kai" bezieht sich auf einen Hafenbereich, der speziell für den Umschlag von Schiffen und Waren vorgesehen ist. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die Lieferung der Waren beim Verkäufer, bis sie auf den Kai gelangen. Sobald die Waren den Kai erreichen, gehen das Risiko und die Kosten des Transports auf den Käufer über. Die Verwendung der Klausel "Geliefert ab Kai" bietet sowohl Verkäufern als auch Käufern bestimmte Vorteile. Für den Verkäufer besteht der Vorteil darin, dass er die Kontrolle über die Waren behält, bis sie den Kai erreichen. Dies bedeutet, dass er für den Transport und die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist. Für den Käufer hingegen ist es vorteilhaft, dass er das Risiko des Transports erst nachdem die Waren den Kai erreicht haben trägt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Klausel "Geliefert ab Kai" spezifische Regelungen erfordert, um den genauen Standort des Kais sowie andere Aspekte wie Versicherung und Zoll zu berücksichtigen. Daher ist es ratsam, dass Verkäufer und Käufer bei Vertragsschluss ihre Vereinbarungen klar und detailliert festhalten. Abschließend lässt sich sagen, dass die Klausel "Geliefert ab Kai" ein wichtiges Instrument im internationalen Handel ist, das die Verantwortlichkeiten und Risiken im Zusammenhang mit dem Warentransport richtig regelt.
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