Erbbauzinsreallast Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Erbbauzinsreallast für Deutschland.

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Erbbauzinsreallast ist eine rechtliche Bestimmung im deutschen Immobilienrecht, die eng mit dem Erbbaurecht verbunden ist.
Das Erbbaurecht gewährt einem Erbbauberechtigten das Recht, ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen. Der Begriff "Erbbauzinsreallast" bezieht sich auf die finanzielle Verpflichtung des Erbbauberechtigten, dem Grundstückseigentümer jährlich einen Erbbauzins zu zahlen. Die Erbbauzinsreallast wird im Erbbaugrundbuch eingetragen und stellt eine Belastung des erbbauten Grundstücks dar. Dies bedeutet, dass der Erbbauberechtigte verpflichtet ist, den festgelegten Erbbauzins als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks zu entrichten. Der Erbbauzins wird oft als Prozentsatz des Verkehrswertes des Grundstücks berechnet und kann über einen definierten Zeitraum, normalerweise 99 Jahre, festgelegt werden. Die Erbbauzinsreallast bringt verschiedene Vorteile sowohl für den Erbbauberechtigten als auch für den Grundstückseigentümer mit sich. Für den Erbbauberechtigten ermöglicht sie den Erwerb und die Nutzung eines Grundstücks zu vergleichsweise geringeren Kosten im Vergleich zum Kauf des Grundstücks. Zudem bietet der Erbbauvertrag dem Erbbauberechtigten finanzielle Planungssicherheit, da der Erbbauzins für einen längeren Zeitraum festgelegt ist. Für den Grundstückseigentümer bietet die Einrichtung einer Erbbauzinsreallast die Möglichkeit, das Grundstück zu behalten und gleichzeitig eine regelmäßige Einnahmequelle in Form des Erbbauzinses zu generieren. Dies ist besonders nützlich, wenn der Eigentümer das Grundstück nicht selbst nutzen möchte, aber dennoch von dessen Wertentwicklung profitieren will. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erbbauzinsreallast eine finanzielle Verpflichtung des Erbbauberechtigten ist, dem Grundstückseigentümer jährlich einen Erbbauzins zu zahlen. Durch die Einrichtung einer Erbbauzinsreallast können sowohl der Erbbauberechtigte als auch der Grundstückseigentümer von den Vorteilen des Erbbaurechts profitieren. Mit einer Laufzeit von in der Regel 99 Jahren bietet diese Regelung Sicherheit und Stabilität für beide Parteien.Green Clause
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