Absehen von Strafe Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Absehen von Strafe für Deutschland.

Absehen von Strafe Definition

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Absehen von Strafe

"Absehen von Strafe" ist ein Rechtsbegriff, der im deutschen Strafrecht verwendet wird und sich auf bestimmte Situationen bezieht, in denen von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden kann.

Das Gericht hat die Möglichkeit, von der Bestrafung abzusehen, wenn bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind. Das "Absehen von Strafe" kann unter verschiedenen Umständen anwendbar sein. Einer davon ist die Verhängung einer Bewährungsstrafe. Wenn das Gericht feststellt, dass der Täter eine Straftat begangen hat, jedoch eine günstige Prognose hinsichtlich seines zukünftigen Verhaltens vorhanden ist, kann es von der Verhängung einer Freiheitsstrafe absehen und stattdessen eine Bewährungsstrafe verhängen. Dies bedeutet, dass der Verurteilte seine Strafe nicht im Gefängnis verbüßen muss, sondern bestimmten Auflagen unterliegt und sich während einer bestimmten Zeit bewähren muss. Ein weiterer Anwendungsfall des "Absehens von Strafe" ist die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage. Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass die Schuld des Täters geringfügig ist und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht überwiegt, kann es das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen. Mit dieser Geldauflage soll sowohl ein Abschreckungseffekt erzielt als auch ein Ausgleich für begangenes Unrecht geschaffen werden. Der Begriff "Absehen von Strafe" ist in der Finanzwelt auch im Kontext von Steuerdelikten relevant. In bestimmten Fällen kann eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu einem Absehen von Strafe führen. Wenn ein Steuerpflichtiger seine Steuerhinterziehung selbst anzeigt, bevor das Finanzamt von dem Vergehen Kenntnis erlangt, und vollständig kooperiert, kann das Gericht von einer Strafverfolgung absahen oder eine mildere Strafe verhängen. Insgesamt verweist der Begriff "Absehen von Strafe" auf die rechtliche Möglichkeit, von der Verhängung einer Strafe abzusehen oder eine mildere Strafe zu verhängen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies ermöglicht eine differenzierte und flexible Anwendung des Strafrechts, um den individuellen Umständen eines Falls gerecht zu werden und eine angemessene Bestrafung zu gewährleisten.
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