in Vollmacht (i.V.) Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff in Vollmacht (i.V.) für Deutschland.
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بدءًا من 2 يورو In Vollmacht (i.V.) ist eine juristische Bezeichnung, die in der Geschäftswelt häufig gebraucht wird.
Der Begriff "in Vollmacht" wird verwendet, um anzudeuten, dass eine Person im Namen einer anderen handelt und deren Vollmacht besitzt. Diese Vollmacht kann entweder allgemein sein oder auf bestimmte Aufgaben oder Geschäfte beschränkt sein. Eine Person handelt "in Vollmacht", wenn sie legal autorisiert ist, im Namen einer anderen Person oder einer Organisation zu handeln. Diese Autorisierung kann schriftlich oder mündlich erteilt werden und wird oft durch einen schriftlichen Vollmachtsvermerk nachgewiesen. Die Person, die in Vollmacht handelt, wird auch als "Bevollmächtigter" bezeichnet, während die Person oder Organisation, in deren Namen gehandelt wird, als "Vollmachtgeber" bekannt ist. In der Welt der Kapitalmärkte kann die Nutzung von "in Vollmacht" aus verschiedenen Gründen von Bedeutung sein. Oftmals sind Unternehmen oder Investoren an verschiedenen Börsen und Märkten tätig und es ist nicht immer praktikabel, dass der Vollmachtgeber persönlich anwesend ist, um Transaktionen abzuschließen. In solchen Fällen kann der Bevollmächtigte "in Vollmacht" handeln, um die erforderlichen Schritte in deren Namen vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Verwendung von "in Vollmacht" wichtig, um die rechtliche Haftung und Verantwortung klar zu definieren. Wenn eine Person "in Vollmacht" handelt, ist sie dazu verpflichtet, die Anweisungen und Interessen des Vollmachtgebers in gutem Glauben zu befolgen. Der Vollmachtgeber ist jedoch weiterhin rechtlich verantwortlich für die Handlungen des Bevollmächtigten. Es ist auch wichtig anzumerken, dass "in Vollmacht" im Finanzsektor häufig bei der Unterzeichnung von Verträgen und anderen rechtlichen Dokumenten verwendet wird. Hier garantiert die Verwendung des Ausdrucks, dass der Unterzeichnende über die erforderliche Befugnis und Zustimmung verfügt, um im Namen der Organisation oder des Unternehmens zu handeln. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "in Vollmacht (i.V.)" ein rechtlicher Begriff ist, der in der Geschäftswelt verwendet wird, um anzugeben, dass eine Person im Namen einer anderen handelt. Dieser Begriff ist im Finanzsektor besonders relevant, da er die Möglichkeit bietet, Transaktionen und Verträge im Namen von Unternehmen oder Investoren durchzuführen und dabei rechtliche Verantwortlichkeiten und Befugnisse klar zu definieren.Wirtschaftsgemeinschaft
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