ges. gesch.

Definition und Erklärung

Reconnaître les actions sous-évaluées en un coup d'œil

Trusted by leading companies and financial institutions

BlackRock logoAllianz logoGoogle logoAnthropic logoBloomberg logoRevolut logoNASDAQ logoCoinbase logo
BlackRock logoAllianz logoGoogle logoAnthropic logoBloomberg logoRevolut logoNASDAQ logoCoinbase logo

TL;DR – Kurzdefinition

Zu den FAQs →

ges. gesch.: "Ges. gesch." steht für "Gesetzlich geschützt" und ist eine Abkürzung, die in Deutschland häufig in geschäftlichen Dokumenten und Firmenlogos verwendet wird. Sie dient der Kennzeichnung von geschützten Marken oder Produkten gemäß dem deutschen Markenrecht. Die Abkürzung "ges. gesch." wird meistens in Verbindung mit einem Markenzeichen oder einem Logo verwendet, um den rechtlichen Schutz des betreffenden Elements zu verdeutlichen. Dies bedeutet, dass das betreffende Markenzeichen oder Logo nach deutschem Markenrecht registriert ist und vor einer unbefugten Nutzung geschützt wird. Durch den Zusatz "ges. gesch." wird signalisiert, dass das betreffende Markenzeichen oder Logo nicht frei verwendet werden kann. Stattdessen darf es nur vom Eigentümer der Marke oder mit dessen Zustimmung verwendet werden. Dies schützt die Interessen des Markeninhabers und verhindert, dass andere Unternehmen oder Einzelpersonen von dem guten Ruf oder der Bekanntheit der Marke profitieren. Die Verwendung der Abkürzung "ges. gesch." ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Verwechslungen oder Missverständnisse zu vermeiden. Durch die korrekte Nutzung der Abkürzung werden Informationen über den rechtlichen Status der Marke unmissverständlich vermittelt. Es ist wichtig zu beachten, dass der rechtliche Schutz gemäß dem deutschen Markenrecht spezifisch für Deutschland gilt. Für einen umfassenden internationalen Schutz muss eine Marke zusätzlich auf europäischer oder internationaler Ebene registriert werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abkürzung "ges. gesch." in Deutschland verwendet wird, um geschützte Marken oder Logos zu kennzeichnen. Sie signalisiert den rechtlichen Schutz nach dem deutschen Markenrecht und dient dazu, die Rechte des Markeninhabers zu wahren. Durch die Einhaltung dieser Kennzeichnungsvorschrift kann Missverständnissen vorgebeugt und die Integrität des Markenrechts gewahrt werden.

Ausführliche Definition

"Ges. gesch." steht für "Gesetzlich geschützt" und ist eine Abkürzung, die in Deutschland häufig in geschäftlichen Dokumenten und Firmenlogos verwendet wird. Sie dient der Kennzeichnung von geschützten Marken oder Produkten gemäß dem deutschen Markenrecht. Die Abkürzung "ges. gesch." wird meistens in Verbindung mit einem Markenzeichen oder einem Logo verwendet, um den rechtlichen Schutz des betreffenden Elements zu verdeutlichen. Dies bedeutet, dass das betreffende Markenzeichen oder Logo nach deutschem Markenrecht registriert ist und vor einer unbefugten Nutzung geschützt wird. Durch den Zusatz "ges. gesch." wird signalisiert, dass das betreffende Markenzeichen oder Logo nicht frei verwendet werden kann. Stattdessen darf es nur vom Eigentümer der Marke oder mit dessen Zustimmung verwendet werden. Dies schützt die Interessen des Markeninhabers und verhindert, dass andere Unternehmen oder Einzelpersonen von dem guten Ruf oder der Bekanntheit der Marke profitieren. Die Verwendung der Abkürzung "ges. gesch." ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Verwechslungen oder Missverständnisse zu vermeiden. Durch die korrekte Nutzung der Abkürzung werden Informationen über den rechtlichen Status der Marke unmissverständlich vermittelt. Es ist wichtig zu beachten, dass der rechtliche Schutz gemäß dem deutschen Markenrecht spezifisch für Deutschland gilt. Für einen umfassenden internationalen Schutz muss eine Marke zusätzlich auf europäischer oder internationaler Ebene registriert werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abkürzung "ges. gesch." in Deutschland verwendet wird, um geschützte Marken oder Logos zu kennzeichnen. Sie signalisiert den rechtlichen Schutz nach dem deutschen Markenrecht und dient dazu, die Rechte des Markeninhabers zu wahren. Durch die Einhaltung dieser Kennzeichnungsvorschrift kann Missverständnissen vorgebeugt und die Integrität des Markenrechts gewahrt werden.

Häufig gestellte Fragen zu ges. gesch.

Was bedeutet ges. gesch.?

"Ges. gesch." steht für "Gesetzlich geschützt" und ist eine Abkürzung, die in Deutschland häufig in geschäftlichen Dokumenten und Firmenlogos verwendet wird.

Wie wird ges. gesch. beim Investieren verwendet?

„ges. gesch.“ hilft dabei, Informationen einzuordnen und Entscheidungen an der Börse besser zu verstehen. Wichtig ist immer der Kontext (Branche, Marktphase, Vergleichswerte).

Woran erkenne ich ges. gesch. in der Praxis?

Achte darauf, wo der Begriff in Unternehmensberichten, Kennzahlen oder Nachrichten auftaucht. In der Regel wird „ges. gesch.“ genutzt, um Entwicklungen zu beschreiben oder Größen vergleichbar zu machen.

Welche typischen Fehler gibt es bei ges. gesch.?

Häufige Fehler sind: falscher Vergleich (Äpfel mit Birnen), isolierte Betrachtung ohne Kontext und das Überinterpretieren einzelner Werte. Nutze „ges. gesch.“ zusammen mit weiteren Kennzahlen/Infos.

Welche Begriffe sind eng verwandt mit ges. gesch.?

Ähnliche Begriffe findest du weiter unten unter „Leserfavoriten“ bzw. verwandten Einträgen. Diese helfen, „ges. gesch.“ besser abzugrenzen und im Gesamtbild zu verstehen.

Favoris des lecteurs dans le lexique boursier Eulerpool

Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechung ist ein Begriff, der in der Finanzwelt häufig in Verbindung mit Versicherungen und Risikomanagement verwendet wird. Im Kontext von Unternehmensversicherungen bezieht sich die Betriebsunterbrechung auf die finanziellen Auswirkungen,...

Zeitrente

Die Zeitrente ist eine finanzielle Auszahlung, die regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum hinweg geleistet wird. Sie wird oft im Zusammenhang mit Renten- oder Vorsorgeplänen genutzt und ermöglicht es dem Empfänger,...

Konsument

"Konsument" ist ein wesentlicher Begriff im Bereich der Kapitalmärkte und bezieht sich auf Einzelpersonen oder Haushalte, die Waren und Dienstleistungen erwerben, um ihren persönlichen Bedarf zu decken. In der Finanzwelt...

Term

Definition: Der Begriff "Laufzeit" bezieht sich in den Finanzmärkten auf einen festgelegten Zeitraum, für den ein Finanzinstrument wie eine Schuld, ein Darlehen, eine Anleihe oder ein Geldmarktprodukt ausgestellt oder gehalten...

Überschuldungsstatistik

"Überschuldungsstatistik" ist ein Begriff aus der Finanzwelt, der sich auf eine Statistik bezieht, die die Überschuldungssituation in einer bestimmten Volkswirtschaft oder einem bestimmten Wirtschaftssektor darstellt. Sie bietet einen wichtigen Einblick...

abgeleitete Nachfrage

Abgeleitete Nachfrage ist ein Begriff aus der Volkswirtschaftslehre, der den Zusammenhang zwischen zwei oder mehr Gütern beschreibt, wobei sich die Nachfrage nach einem Gut aus der Nachfrage nach einem anderen...

Ausfuhrüberschuss

Ausfuhrüberschuss ist ein Begriff, der in der Wirtschaft zur Beschreibung einer Situation verwendet wird, in der ein Land mehr Waren und Dienstleistungen exportiert als importiert. Im englischen Sprachgebrauch wird dieser...

Produktionsmöglichkeitenkurve

Die Produktionsmöglichkeitenkurve, auch bekannt als PPC (Production Possibility Curve), ist ein wichtiger Begriff in der Wirtschaft und den Kapitalmärkten. Sie repräsentiert grafisch die verschiedenen Möglichkeiten der Produktion von Gütern und...

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) ist ein grundlegendes Konzept der Europäischen Union (EU), das darauf abzielt, eine kohärente und einheitliche Stimme der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf außenpolitische und sicherheitspolitische...

Sekundärkostenrechnung

Die Sekundärkostenrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Controlling-Prozesses in Unternehmen und spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung der Gesamtkosten eines Produkts oder einer Dienstleistung. Sie ermöglicht es den Unternehmen,...