Annahmeverzug Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Annahmeverzug für Deutschland.

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Annahmeverzug

Annahmeverzug ist ein Begriff des deutschen Vertragsrechts, der sich auf den Fall bezieht, in dem eine Vertragspartei ihre Verpflichtung zur Annahme einer Leistung nicht erfüllt.

Insbesondere wird der Begriff im Zusammenhang mit Verträgen über den Kauf und Verkauf von Waren verwendet. Derjenige, der im Annahmeverzug ist, verstößt gegen seinen Vertragspflichten und kann für die daraus resultierenden Schäden und Kosten haftbar gemacht werden. Der Annahmeverzug tritt auf, wenn der Verkäufer oder die Vertragspartei, die zur Lieferung einer Leistung verpflichtet ist, die Annahme der Leistung ohne rechtlichen Grund ablehnt oder verweigert. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn der Käufer die Waren nicht abholt oder nicht die erforderlichen Zahlungen leistet. In solchen Fällen gerät der Käufer oder die vertraglich gebundene Partei in Annahmeverzug. Für den Verkäufer hat der Annahmeverzug bedeutende Konsequenzen. Er kann vom Käufer Schadensersatz für entstandene Kosten wie Lagerung, Transport und Versicherung der Waren verlangen. Darüber hinaus kann er auch einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises haben, selbst wenn die Ware noch nicht geliefert wurde. Der Verkäufer muss jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ware anderweitig zu verkaufen und seine Schäden zu minimieren. Im Fall des Annahmeverzugs kann der Verkäufer auch vom Vertrag zurücktreten und zusätzlichen Schadensersatz fordern. Der Rücktritt vom Vertrag sollte jedoch gut begründet sein und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
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