Bezugsgenossenschaft Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Bezugsgenossenschaft für Deutschland.

Bezugsgenossenschaft Definition

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Bezugsgenossenschaft

Bezugsgenossenschaft ist ein Begriff, der in Deutschland und der Schweiz verwendet wird, um eine spezielle Art von Genossenschaft zu beschreiben, die sich auf den gemeinsamen Bezug von Waren oder Dienstleistungen konzentriert.

Diese Art von Genossenschaften wurde ursprünglich gegründet, um die Interessen von Mitgliedern in bestimmten Branchen zu schützen und zu fördern, insbesondere in Bezug auf den Einkauf von Gütern oder Dienstleistungen. Sie sind auf eine kooperative und gemeinschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern ausgerichtet. Eine Bezugsgenossenschaft funktioniert in der Regel folgendermaßen: Eine Gruppe von Menschen, häufig aus einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Sektor, kommt zusammen, um gemeinsam Waren oder Dienstleistungen zu kaufen. Durch diese gemeinsame Beschaffung können die Mitglieder der Genossenschaft in der Regel von Kosteneinsparungen durch Masseneinkäufe oder Verhandlungen mit Lieferanten profitieren. Dies trägt dazu bei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihre Geschäftstätigkeit effizienter zu gestalten. Der Beitritt zu einer Bezugsgenossenschaft bietet den Mitgliedern auch andere Vorteile. Zum Beispiel können sie durch den Austausch von Informationen und das Teilen bewährter Verfahren von den Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren. Dies kann zu einer verbesserten betrieblichen Effizienz und einem besseren Verständnis der sich entwickelnden Branchentrends führen. Bezugsgenossenschaften können in verschiedenen Branchen existieren: von landwirtschaftlichen Genossenschaften, in denen Bauern gemeinsam Saatgut, Maschinen oder Düngemittel kaufen, bis hin zu Einkaufsgenossenschaften für Industriegüter oder Marketingdienstleistungen. Die Mitglieder einer Bezugsgenossenschaft können Einzelpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Institutionen sein. In Zusammenfassung ist eine Bezugsgenossenschaft eine spezielle Form der Genossenschaft, die auf den gemeinsamen Einkauf von Waren oder Dienstleistungen abzielt, um Kosteneinsparungen zu erzielen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und das Wissen und die Praktiken innerhalb einer bestimmten Branche zu teilen. Indem sie sich zusammenschließen, können die Mitglieder einer Bezugsgenossenschaft ihre Position auf dem Markt stärken und ihre Geschäftstätigkeit weiterentwickeln.
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