Richard Seelmaecker, Mitglied des Hamburger Untersuchungsausschusses zum Skandal um die M.M. Warburg, hat am Dienstag einen Brief an NRW-Justizminister Benjamin Limbach geschrieben.
Der Vorwurf: Seit mehr als einem Jahr werde ihm der Zugriff auf Beweismaterial verwehrt, das für die Arbeit des Ausschusses eine immense Bedeutung hat. Hintergrund ist die sich immer weiter ausbreitende Cum-Ex-Affäre um die Hamburger Traditionsbank. Mehrere ehemalige Mitarbeiter wurden bereits verurteilt, ab Montag sitzt der langjährige Gesellschafter und Chef Christian Olearius auf der Anklagebank in Bonn.Dabei sollen die von dem Ausschuss angeforderten Unterlagen unter anderem die Kommunikation der beteiligten Politiker Johannes Kahrs und Alfons Pawelczyk, sowie die Finanzbeamtin Daniela P. betreffen. Und auch die Postfächer enger Mitarbeiter von Bundeskanzler Olaf Scholz, darunter seine Bürovorsteherin Jeanette Schwamberger und der heutige Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD), sollen ausgelesen werden. Im Juni 2022 versprach das Ministerium von Peter Biesenbach (CDU) die Auswertungsergebnisse nur noch verschriftlicht werden zu müssen und möglicherweise dem Ausschuss unmittelbar zur Verfügung zu stellen.
Jedoch kam es, bis heute, nicht zur Herausgabe der angeforderten Materialien. Seine Nachfolger Limbach vertröstete die Politiker des Ausschusses ein ums andere Mal, sodass die Mitglieder schließlich mit einer Klage drohten, um die Herausgabe der Unterlagen zu erzwingen.
Als Reaktion darauf schickte Minister Limbach schließlich am 5. Juli 2023 eine hochkarätige vierköpfige Delegation mit Ministerialbeamten in die Hansestadt, um sich bei den Politikern zu entschuldigen. Die Juristen übergaben einen Datenstick mit sieben Terabyte, in dem jedoch nicht die verlangten Unterlagen der Ermittlungsakte 213 Js 100/21 in Köln enthalten waren. Stattdessen waren riesige Datenbestände der HSH Nordbank, die ebenfalls an Cum-Ex-Geschäften beteiligt waren, enthalten. Der Streit schien beigelegt, als Richard Seelmaecker dem NRW-Minister erneut eine Frist setzte, die Unterlagen bis zum 20. September zur Verfügung zu stellen. Justizminister Limbach kommentierte daraufhin lediglich, dass die zuständige Fachabteilung des Ministeriums weitere Aktenlieferungen vorbereite.
Beim anschließenden Vortrag vor dem Rechtsausschuss erklärte Limbach, dass die Justiz in NRW prüfen müsse ob in den Unterlagen Daten enthalten seien, die den „Kernbereich der Persönlichkeitsrechte betreffen“. Eine solche Prüfung sei Sache des Ausschusses, entgegnete Seelmaecker auf seinem Brief und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Er lobte das Engagement und die Pflichtbewusstheit der Ermittler in NRW und hoffte, dass der Ausschuss einen Beitrag zur Aufklärung dieser „schändlichen Straftaten“ leisten könne.