gemeinnützige Zwecke Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff gemeinnützige Zwecke für Deutschland.

gemeinnützige Zwecke Definition

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gemeinnützige Zwecke

"Gemeinnützige Zwecke" ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der sich auf gemeinnützige Zwecke und gemeinnützige Organisationen bezieht.

Dieser Begriff wird verwendet, um Organisationen oder Unternehmen zu beschreiben, die ausschließlich oder überwiegend gemeinnützige Ziele verfolgen und somit in den Genuss von steuerlichen Privilegien kommen. Gemeinnützige Zwecke sind Ziele, die dem Allgemeinwohl dienen, wie zum Beispiel Bildung, Wissenschaft, Umweltschutz, Kunst, Kultur, Gesundheitswesen oder mildtätige Zwecke. Gemeinnützige Organisationen sind dementsprechend darauf ausgerichtet, diese Ziele zu fördern und umzusetzen. Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen Organisationen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie sich satzungsmäßig zu gemeinnützigen Zwecken verpflichten und dürfen nicht in erster Linie eigennützige Ziele verfolgen. Zum anderen müssen sie ihre Einkünfte und Mittel ausschließlich für diese Zwecke verwenden und dürfen keine Gewinne an ihre Mitglieder, Gründer oder Geschäftsführer ausschütten. Die steuerlichen Privilegien für gemeinnützige Organisationen sind bedeutend. Sie können in den Genuss von Körperschaftssteuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Leistungen und Spendenbegünstigungen kommen. Zudem können Spender ihre Zuwendungen steuerlich absetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass gemeinnützige Organisationen bestimmte Rechenschaftspflichten haben. Sie müssen beispielsweise ihre Mittelverwendung nachweisen und eine ordnungsgemäße Buchführung führen. Die Finanzverwaltung überwacht regelmäßig die Einhaltung der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. In Deutschland müssen gemeinnützige Organisationen beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellen. Hierbei sind wirksame Satzungsklauseln und eine detaillierte Darstellung der geplanten Tätigkeiten und Mittelverwendung erforderlich. Nach der Anerkennung erfolgt eine Eintragung in das Vereinsregister und die Organisation kann ihre gemeinnützige Arbeit beginnen. Zusammenfassend ist "gemeinnützige Zwecke" ein juristischer Begriff, der sich auf die Ziele und Organisationen bezieht, die dem Allgemeinwohl dienen. Es ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Steuerrechts, der für Organisationen, Spender und die Gesellschaft insgesamt von großer Bedeutung ist.
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