Scheinselbstständigkeit Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Scheinselbstständigkeit für Deutschland.

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Scheinselbstständigkeit

Definition: Scheinselbstständigkeit ist ein juristischer Begriff, der sich auf eine Situation bezieht, in der eine Person formal als selbstständig eingestuft wird, in Wirklichkeit jedoch eine abhängige Beschäftigung ausübt.

Dieses Phänomen, das auch als "verdeckte" oder "illegale" Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet wird, entsteht, wenn eine scheinbare Geschäftsbeziehung zwischen einem sogenannten Selbstständigen und einem Auftraggeber besteht, jedoch die tatsächlichen Umstände auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten. Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Arbeitnehmerstatus spielt eine wichtige Rolle, da sie rechtliche, steuerliche und soziale Sicherheitsaspekte betrifft. In Deutschland wird die Scheinselbstständigkeit durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt und kann schwerwiegende Konsequenzen für beide Parteien haben. Es gibt verschiedene Kriterien, die zur Bewertung der Scheinselbstständigkeit herangezogen werden. Dazu gehören die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, die persönliche Abhängigkeit, die Arbeitszeitgestaltung und die Zahlung einer festen Vergütung. Wenn diese Merkmale erfüllt sind, kann die vermeintliche Selbstständigkeit als verdeckte Beschäftigung angesehen werden. Die Gründe für die Anwendung von Scheinselbstständigkeit können vielfältig sein. Auftraggeber können versuchen, Sozialabgaben und Lohnnebenkosten zu sparen oder die Flexibilität bei der Beschäftigung zu erhöhen. Für den vermeintlich Selbstständigen gibt es den Anschein von unternehmerischer Freiheit, obwohl er in Wirklichkeit oft die Nachteile eines Arbeitnehmers hat.
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