Bonuszertifikate Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Bonuszertifikate für Deutschland.
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Abonnement pour 2 € / mois Bonuszertifikate sind eine spezielle Art von strukturierten Finanzinstrumenten, die es Anlegern ermöglichen, von Kursbewegungen eines Basiswerts zu profitieren, während sie gleichzeitig einen Vorzugspreis für den Basiswert erhalten.
Diese Vorzugspreise werden in der Regel als Bonuszahlungen bezeichnet, die am Ende einer bestimmten Laufzeit des Zertifikats an den Anleger ausgezahlt werden, wenn der Basiswert einen bestimmten Preis nicht erreicht oder überschreitet. Ein Bonuszertifikat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer festen Basis und einem variablen Bonus. Die feste Basis ist der Preis des Basiswerts zum Zeitpunkt des Kaufs des Zertifikats, während der Bonus die Höhe der Bonuszahlung darstellt, die am Ende der Laufzeit des Zertifikats an den Anleger gezahlt wird. Der Bonus hängt davon ab, ob und in welchem Umfang der Basiswert während der Laufzeit des Zertifikats eine bestimmte Schwelle erreicht oder überschreitet. Bonuszertifikate zeichnen sich durch ein begrenztes Verlustrisiko aus, da der Anleger bei Ablauf des Zertifikats den Vorzugspreis für den Basiswert zurückerhält. Dies bedeutet jedoch auch, dass das Gewinnpotenzial begrenzt ist, da der Anleger nur von Kursbewegungen oberhalb des Vorzugspreises profitieren kann. Bonuszertifikate sind in der Regel mit einer längeren Laufzeit ausgestattet und eignen sich daher vor allem für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont. Wie alle strukturierten Finanzinstrumente unterliegen sie allerdings einem gewissen Emittentenrisiko, da der Emittent des Zertifikats im Falle seiner Insolvenz möglicherweise nicht in der Lage ist, den Anlegern die vereinbarten Zahlungen zu leisten. Als Teil einer breit diversifizierten Anlagestrategie können Bonuszertifikate für Anleger interessant sein, die von einer moderaten Kurssteigerung eines Basiswerts profitieren möchten, ohne dabei allzu hohe Risiken einzugehen.Agrarverfassung
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