Going-Concern-Prinzip

Definition und Erklärung

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TL;DR – Kurzdefinition

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Going-Concern-Prinzip: Das Going-Concern-Prinzip (auch Fortführungsprinzip genannt) ist ein wichtiger Grundsatz in der Rechnungslegung und bezieht sich auf die Annahme, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortsetzen wird und daher als "fortgeführtes Unternehmen" betrachtet werden kann, solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen. Diese Annahme bildet die Grundlage für die Erstellung von Unternehmensabschlüssen und die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Gemäß dem Going-Concern-Prinzip wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen über einen absehbaren Zeitraum hinweg handeln wird, normalerweise mindestens zwölf Monate. Dieser Grundsatz basiert auf der Annahme, dass Unternehmen dazu bestimmt sind, auf unbestimmte Zeit fortzubestehen, es sei denn, es gibt klare Beweise dafür, dass ihre Liquidität, Rentabilität oder andere Faktoren bedroht sind. Das Going-Concern-Prinzip ist von entscheidender Bedeutung, um Investoren, Kreditgebern und anderen Interessengruppen ein genaues Bild von der finanziellen Stabilität eines Unternehmens zu geben. Im Rahmen der Unternehmensberichterstattung bedeutet die Anwendung des Going-Concern-Prinzips, dass das Management bei der Erstellung der Finanzaussagen sicherstellen muss, dass alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu angemessenen Werten bewertet werden. Dies schließt auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit ein, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen und seinen Betrieb fortzuführen. Das Going-Concern-Prinzip wird auch von Wirtschaftsprüfern während der Abschlussprüfung berücksichtigt. Sie müssen prüfen, ob es ausreichende Informationen oder Ereignisse gibt, die das Going-Concern-Prinzip in Frage stellen könnten. Falls solche Anhaltspunkte vorliegen, müssen sie dies in ihrem Prüfbericht über den Abschluss des Unternehmens darlegen. Insgesamt ist das Going-Concern-Prinzip von großer Bedeutung für Investoren, da es ihnen ermöglicht, die langfristige Tragfähigkeit eines Unternehmens zu bewerten. Es trägt zur Transparenz und Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung bei und stellt sicher, dass Anleger fundierte Entscheidungen treffen können.

Ausführliche Definition

Das Going-Concern-Prinzip (auch Fortführungsprinzip genannt) ist ein wichtiger Grundsatz in der Rechnungslegung und bezieht sich auf die Annahme, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortsetzen wird und daher als "fortgeführtes Unternehmen" betrachtet werden kann, solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen. Diese Annahme bildet die Grundlage für die Erstellung von Unternehmensabschlüssen und die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Gemäß dem Going-Concern-Prinzip wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen über einen absehbaren Zeitraum hinweg handeln wird, normalerweise mindestens zwölf Monate. Dieser Grundsatz basiert auf der Annahme, dass Unternehmen dazu bestimmt sind, auf unbestimmte Zeit fortzubestehen, es sei denn, es gibt klare Beweise dafür, dass ihre Liquidität, Rentabilität oder andere Faktoren bedroht sind. Das Going-Concern-Prinzip ist von entscheidender Bedeutung, um Investoren, Kreditgebern und anderen Interessengruppen ein genaues Bild von der finanziellen Stabilität eines Unternehmens zu geben. Im Rahmen der Unternehmensberichterstattung bedeutet die Anwendung des Going-Concern-Prinzips, dass das Management bei der Erstellung der Finanzaussagen sicherstellen muss, dass alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu angemessenen Werten bewertet werden. Dies schließt auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit ein, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen und seinen Betrieb fortzuführen. Das Going-Concern-Prinzip wird auch von Wirtschaftsprüfern während der Abschlussprüfung berücksichtigt. Sie müssen prüfen, ob es ausreichende Informationen oder Ereignisse gibt, die das Going-Concern-Prinzip in Frage stellen könnten. Falls solche Anhaltspunkte vorliegen, müssen sie dies in ihrem Prüfbericht über den Abschluss des Unternehmens darlegen. Insgesamt ist das Going-Concern-Prinzip von großer Bedeutung für Investoren, da es ihnen ermöglicht, die langfristige Tragfähigkeit eines Unternehmens zu bewerten. Es trägt zur Transparenz und Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung bei und stellt sicher, dass Anleger fundierte Entscheidungen treffen können.

Häufig gestellte Fragen zu Going-Concern-Prinzip

Was bedeutet Going-Concern-Prinzip?

Das Going-Concern-Prinzip (auch Fortführungsprinzip genannt) ist ein wichtiger Grundsatz in der Rechnungslegung und bezieht sich auf die Annahme, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortsetzen wird und daher als "fortgeführtes Unternehmen" betrachtet werden kann, solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen. Diese Annahme bildet die Grundlage für die Erstellung von Unternehmensabschlüssen und die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Wie wird Going-Concern-Prinzip beim Investieren verwendet?

„Going-Concern-Prinzip“ hilft dabei, Informationen einzuordnen und Entscheidungen an der Börse besser zu verstehen. Wichtig ist immer der Kontext (Branche, Marktphase, Vergleichswerte).

Woran erkenne ich Going-Concern-Prinzip in der Praxis?

Achte darauf, wo der Begriff in Unternehmensberichten, Kennzahlen oder Nachrichten auftaucht. In der Regel wird „Going-Concern-Prinzip“ genutzt, um Entwicklungen zu beschreiben oder Größen vergleichbar zu machen.

Welche typischen Fehler gibt es bei Going-Concern-Prinzip?

Häufige Fehler sind: falscher Vergleich (Äpfel mit Birnen), isolierte Betrachtung ohne Kontext und das Überinterpretieren einzelner Werte. Nutze „Going-Concern-Prinzip“ zusammen mit weiteren Kennzahlen/Infos.

Welche Begriffe sind eng verwandt mit Going-Concern-Prinzip?

Ähnliche Begriffe findest du weiter unten unter „Leserfavoriten“ bzw. verwandten Einträgen. Diese helfen, „Going-Concern-Prinzip“ besser abzugrenzen und im Gesamtbild zu verstehen.

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