Ergebnisabführungsvertrag Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Ergebnisabführungsvertrag für Deutschland.

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Ergebnisabführungsvertrag

Der "Ergebnisabführungsvertrag" ist ein Vertrag zwischen zwei rechtlich eigenständigen Unternehmen, bei dem das abgebende Unternehmen (Organgesellschaft) seine gesamten Ergebnisse an das übergeordnete Unternehmen (Organträger) abführt.

Dieser Vertrag wird häufig in der deutschen Handelsgesellschaft angewendet und etabliert eine sogenannte Organschaft. Bei einer Organschaft fungiert das übergeordnete Unternehmen als wirtschaftlicher Führer und koordiniert die Geschäfte und Entscheidungen der abgebenden Gesellschaft. Die Ergebnisse der Organgesellschaft werden dabei in die Ergebnisrechnung des Organträgers eingegliedert, was zu einer konsolidierten Gewinnermittlung führt. Dies ermöglicht es dem Organträger, die Gewinne, Verluste und steuerlichen Vorteile der Organgesellschaft zu nutzen. Ein Ergebnisabführungsvertrag muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu gehört die Zustimmung der zuständigen Organe beider Unternehmen, die in der Regel die Geschäftsführung oder der Vorstand sind. Der Vertrag muss außerdem schriftlich niedergelegt werden und bestimmte Klauseln enthalten, wie beispielsweise die Dauer der Vereinbarung, Regelungen zur Gewinnabführung oder -übernahme, Angaben zur Verlustübernahme sowie Regelungen zur Verlustübertragung. Die steuerlichen Vorteile eines Ergebnisabführungsvertrags liegen in der Möglichkeit des Verlustausgleichs zwischen den beteiligten Unternehmen. Verluste der Organgesellschaft können mit Gewinnen des Organträgers verrechnet werden, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt. Zudem hat der Organträger das Recht, steuerliche Verlustvorträge der Organgesellschaft zu nutzen. Insgesamt bietet ein Ergebnisabführungsvertrag sowohl für das übergeordnete Unternehmen als auch für die Organgesellschaft Vorteile. Der Organträger kann von den finanziellen Ergebnissen der Organgesellschaft profitieren und diese in seine eigene Bilanzierung einbeziehen. Die Organgesellschaft kann wiederum von der Unterstützung und den Ressourcen des Organträgers profitieren, was zu einer Stärkung ihrer Wettbewerbsposition führen kann. Gegebenenfalls sollten Unternehmen bei der Gestaltung eines Ergebnisabführungsvertrags professionellen rechtlichen und steuerlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden und die bestmöglichen finanziellen Vorteile erzielt werden können. Zusammenfassend ist der "Ergebnisabführungsvertrag" eine Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen, bei dem das übergeordnete Unternehmen die Ergebnisse der abgebenden Gesellschaft übernimmt. Dieser Vertrag bietet sowohl finanzielle als auch steuerliche Vorteile und kann die Wettbewerbsposition der Unternehmen stärken.
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