EGKSV Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff EGKSV für Deutschland.

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EGKSV

EGKSV (Eigenkapital- und Gesamtbanksteuerungsverordnung) ist eine für deutsche Finanzinstitute relevante Verordnung, die die Prinzipien und Anforderungen an die Eigenkapital- und Gesamtbanksteuerung festlegt.

Die EGKSV wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der Umsetzung der internationalen Regulierungsstandards entwickelt, insbesondere der Basel-III-Vereinbarungen. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Stabilität des Bankensektors zu gewährleisten und die Risikomanagementpraktiken zu verbessern, indem sie den Banken klare Richtlinien für die Eigenkapital- und Gesamtbanksteuerung vorgibt. Die EGKSV legt unter anderem fest, wie Finanzinstitute ihre Eigenkapitalposition überwachen, ihre Bonitätsrisiken messen und ihre Liquiditäts- und Refinanzierungsstrategien planen müssen. Die EGKSV etabliert einen robusten Rahmen für die Ausübung einer angemessenen und effektiven Steuerung von Eigenkapital und Gesamtbanksteuerung, um potenzielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Sie legt auch die Berichtsanforderungen fest, die von den Finanzinstituten erfüllt werden müssen, um eine Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Es ist wichtig zu verstehen, dass die EGKSV nicht nur für Banken gilt, sondern auch für andere Finanzinstitute wie Investmentgesellschaften oder Wertpapierfirmen. Jede dieser Institutionen muss sicherstellen, dass sie den Standards der EGKSV entspricht und regelmäßige Berichte über ihre Eigenkapital- und Gesamtbanksteuerung einreicht. Die EGKSV enthält eine Zusammenstellung von Regeln, die darauf abzielen, einheitliche Standards und beste Praktiken für die Eigenkapital- und Gesamtbanksteuerung in Deutschland zu etablieren. Sie trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen der Anleger in den Finanzsektor zu stärken, indem sie die institutionelle Solidität und die Risikomanagementprozesse verbessert.
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