Unfallversicherung Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Unfallversicherung für Deutschland.

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Unfallversicherung ist eine Art von Versicherungspolice, die zur Absicherung von Unfallrisiken dient.
Die Unfallversicherung bietet ihren Versicherungsnehmern finanzielle Unterstützung bei jeglicher Art von Unfall, wie z.B. Arbeitsunfällen, Verkehrsunfällen oder Freizeitunfällen. Die Unfallversicherung umfasst in der Regel sowohl Sach- als auch Personenschäden und kann individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst werden. Diese Art von Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen abgeschlossen werden. Im Rahmen einer Unfallversicherung stehen dem Versicherungsnehmer verschiedene Leistungsbausteine zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem die Invaliditätsleistung, die Todesfallleistung sowie die Krankenhaustagegeldversicherung. Die Invaliditätsleistung wird in der Regel nach einem Unfall gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft oder vorübergehend eine körperliche Beeinträchtigung erleidet. Im Todesfall wird die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Krankenhaustagegeldversicherung dient zur Absicherung von Krankenhauskosten im Krankheitsfall. Bei der Wahl einer Unfallversicherung sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Wahl des richtigen Leistungsumfangs sowie die Auswahl eines Versicherers mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Unfallversicherung auch im Ausland greift und bei welchen Unfällen die Versicherung tatsächlich einspringt. Insgesamt ist eine Unfallversicherung eine wichtige Absicherung, um sich vor finanziellen Risiken durch Unfälle zu schützen. Durch eine individuelle Anpassung an die eigenen Bedürfnisse kann die Unfallversicherung dazu beitragen, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzumildern.Wirtschaftsstrafrecht
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