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AGG im Arbeitsrecht Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff AGG im Arbeitsrecht für Deutschland.

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AGG im Arbeitsrecht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein bedeutendes Gesetz im deutschen Arbeitsrecht, das Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindern soll.

Es beruht auf europäischen Richtlinien, in denen Gleichbehandlung und Chancengleichheit als grundlegende Prinzipien anerkannt werden. Das AGG schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter und weiteren Merkmalen. Es regelt das gesamte Beschäftigungsverhältnis von der Stellenausschreibung über die Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Sinne des AGG sind Arbeitgeber verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern und positive Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung zu ergreifen. Dies umfasst die Offenlegung von diskriminierungsfreien Stellenanzeigen sowie die Durchführung eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Das AGG stellt Diskriminierung am Arbeitsplatz unter Strafe und ermöglicht Betroffenen, ihre Rechte einzufordern. Arbeitnehmer können vor Gericht auf Schadensersatz klagen, wenn sie aufgrund eines geschützten Merkmals benachteiligt oder ungerecht behandelt wurden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Beweislast in Diskriminierungsfällen auf den Arbeitgeber übergehen kann. Es ist von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber das AGG in vollem Umfang beachten und umsetzen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und das Arbeitsklima zu verbessern. Dies erfordert eine entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie die Implementierung effektiver Maßnahmen zur Gleichstellungsarbeit. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist eine wichtige rechtliche Grundlage im deutschen Arbeitsrecht, die die Chancengleichheit und den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz gewährleistet. Es trägt dazu bei, eine inklusive und gerechte Arbeitsumgebung zu schaffen, in der alle Mitarbeiter unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen respektiert und fair behandelt werden.
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