geliefert unverzollt Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff geliefert unverzollt für Deutschland.

geliefert unverzollt Definition

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geliefert unverzollt

"Geliefert unverzollt" ist eine rechtliche Klausel, die im internationalen Handelsrecht verwendet wird, um den Verkauf und die Lieferung von Waren über Ländergrenzen hinweg zu regeln.

Diese Klausel bedeutet, dass die Ware ohne bereits entrichtete Zollgebühren an den Käufer geliefert wird. Der Käufer ist somit verantwortlich für die Abwicklung der Zollformalitäten und die Zahlung der fälligen Zölle, wenn die Ware im Bestimmungsland ankommt. Für den internationalen Handel ist diese Klausel wichtig, da sie Klarheit über die Aufteilung der Zollverpflichtungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schafft. Geliefert unverzollt bedeutet, dass der Verkäufer lediglich die transportrechtlichen und anfallenden Kosten trägt und der Käufer die Zollabwicklung übernimmt. Die Verwendung dieser Klausel erfordert ein genaues Verständnis der Zollgesetze und -verfahren sowohl im Export- als auch im Importland. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zollgesetze je nach Land variieren, und der Käufer muss sicherstellen, dass er die geltenden Rechtsvorschriften einhält und die Zollabwicklung ordnungsgemäß durchführt. Beim Kauf von Waren, die geliefert unverzollt sind, sollte der Käufer die potenziellen Risiken und Kosten berücksichtigen. Zu den Risiken gehören Verzögerungen bei der Zollabwicklung und mögliche Strafen oder Sanktionen für Nicht-Einhaltung der Zollgesetze. Die Kosten können aus Zollgebühren, Mehrwertsteuer und anderen damit verbundenen Abgaben bestehen, die je nach Art der Ware und den Zolltarifen des Bestimmungslandes variieren. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf geliefert unverzollter Waren gründlich über die Zollgesetze und -verfahren des betreffenden Landes zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von erfahrenen Zollagenten oder Spediteuren in Anspruch zu nehmen. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung sind entscheidend, um mögliche Probleme und Kosten im Zusammenhang mit der Zollabwicklung zu minimieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "geliefert unverzollt" eine Klausel im internationalen Handelsrecht ist, die die Zuständigkeiten und Kosten für die Zollabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer regelt. Sie bedeutet, dass der Verkäufer die Ware ohne bereits entrichtete Zollgebühren liefert und der Käufer für die Abwicklung und Kosten der Zollformalitäten verantwortlich ist. Bei der Verwendung dieser Klausel ist es wichtig, die geltenden Zollgesetze zu beachten und mögliche Risiken und Kosten einzuschätzen.
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