Sanktion Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Sanktion für Deutschland.
Definition von "Sanktion" Eine Sanktion ist eine Maßnahme, die von Regierungen, internationalen Organisationen oder Finanzinstituten ergriffen wird, um wirtschaftlichen Druck auf eine bestimmte Einzelperson, Organisation oder ein Land auszuüben.
Sanktionen dienen dazu, bestimmte Verhaltensweisen zu bestrafen oder zu unterbinden und sollen als Abschreckung für zukünftige Verstöße dienen. Sie werden normalerweise als Reaktion auf Verstöße gegen internationale Vereinbarungen, Menschenrechtsverletzungen, Terrorismus, Waffenschmuggel, Cyberkriminalität oder andere unerwünschte Aktivitäten eingesetzt. Im Finanzbereich können Sanktionen verschiedene Formen annehmen, darunter Embargos, Handelsbeschränkungen, Finanzrestriktionen, Vermögenssperren oder restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen oder Unternehmen. Sanktionen werden in der Regel von Regierungen oder internationalen Organisationen wie der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder der Financial Action Task Force (FATF) verhängt. Die Auswirkungen von Sanktionen können erheblich sein und reichen von wirtschaftlicher Instabilität bis hin zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Betroffenen. Banken und andere Finanzinstitutionen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Sanktionen, indem sie Transaktionen überwachen, Informationen austauschen und Konten einfrieren, die mit sanktionierten Personen oder Organisationen in Verbindung stehen. Es ist wichtig zu beachten, dass Sanktionen auch indirekte Auswirkungen auf Unternehmen, die in sanktionierte Länder handeln, haben können, da der Zugang zu bestimmten Märkten eingeschränkt wird. Investoren sollten daher die Sanktionspolitik sorgfältig verfolgen und die Auswirkungen auf ihre Anlagen und Geschäfte bewerten. Insgesamt sind Sanktionen ein wichtiges Instrument, um internationalen Frieden und Sicherheit zu wahren, unerwünschte Aktivitäten einzudämmen und die Einhaltung internationaler Normen zu fördern.Berufsgeheimnis
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