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Grundsteuer C Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Grundsteuer C für Deutschland.

Grundsteuer C Definition

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Grundsteuer C

Grundsteuer C ist eine spezielle Form der Grundsteuer, die in Deutschland erhoben wird.

Sie wurde eingeführt, um bestimmte landwirtschaftliche Flächen zu besteuern, die nicht zum Wohn- oder Gewerbezweck genutzt werden. Diese Flächen umfassen in der Regel brachliegende oder ungenutzte Flächen, die für die Landwirtschaft vorgesehen sind. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die von den Eigentümern von Immobilien gezahlt wird. Sie dient dazu, die öffentliche Infrastruktur zu finanzieren und wird in der Regel jährlich erhoben. Grundsteuer C unterscheidet sich von der Grundsteuer A und B, die auf Wohn- und Gewerbeimmobilien erhoben werden. Die Höhe der Grundsteuer C hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Nutzungsart der betroffenen Flächen. In der Regel wird der Steuerbetrag anhand des Einheitswerts der Flächen berechnet, der wiederum auf Grundlage von statistischen Daten ermittelt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundsteuer C sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen wie Unternehmen gezahlt werden muss. In der Regel ist der Grundstückseigentümer für die Zahlung der Steuer verantwortlich, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Grundsteuer C spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der kommunalen Aufgaben in ländlichen Regionen. Sie trägt dazu bei, die Kosten für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Straßen, Wasser- und Abwasserversorgung sowie öffentlicher Einrichtungen zu decken.
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