Lebensversicherung Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Lebensversicherung für Deutschland.

Lebensversicherung Definition

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Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Art von Versicherung, die eine finanzielle Absicherung für eine Person oder ihre Angehörigen bietet, wenn die versicherte Person stirbt.

Die Versicherungsgesellschaft zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vorher festgelegte Summe (die Versicherungssumme) an die Begünstigten aus. Die Beiträge für eine Lebensversicherung können entweder einmalig oder regelmäßig geleistet werden. Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, der Höhe der Versicherungssumme und der Dauer des Vertrags. In der Regel sind die Beiträge für jüngere und gesündere Personen niedriger als für ältere oder krankere Personen. Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen, wie zum Beispiel die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung. Bei einer Risikolebensversicherung wird eine Versicherungssumme nur im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt. Die Prämien sind in der Regel niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung, da es keinen Sparvorgang gibt. Eine Kapitallebensversicherung hingegen kombiniert eine Risikolebensversicherung mit einer Anlagekomponente. Ein Teil der Prämien wird angesammelt und in einem Sparvertrag angelegt. Am Ende der Laufzeit wird die Versicherungssumme ausgezahlt, die aus der Summe der eingezahlten Prämien und der erwirtschafteten Zinsen besteht. In Deutschland sind Lebensversicherungen sehr beliebt, da sie eine sichere Möglichkeit bieten, für die Zukunft vorzusorgen. Ein weiterer Vorteil von Lebensversicherungen ist, dass sie in der Regel steuerlich begünstigt sind. Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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