Import Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Import für Deutschland.
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Abonnement pour 2 € / mois Der Begriff "Import" beschreibt den Prozess, bei dem Unternehmen Güter oder Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen.
Dabei handelt es sich um eine der wichtigsten Tätigkeiten auf den globalen Kapitalmärkten und wird von vielen Unternehmen genutzt, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität zu steigern. Der Import erfolgt in der Regel aufgrund von Markteintrittsbarrieren und hohen Transaktionskosten, die unabhängig von der Größe des Unternehmens sind. Die Kosten für den Transport und die Abwicklung des Importgeschäfts müssen genau kalkuliert und in der Bilanz des Unternehmens berücksichtigt werden. Um durch Importe erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen spezifische Kenntnisse über Handels- und Wirtschaftspolitiken, Zollvorschriften und Finanzierungsbedingungen im Zielland haben. In der Regel schließt ein Unternehmen, das Importe tätigt, einen Vertrag mit einem ausländischen Lieferanten ab. Darin werden in der Regel Lieferungstermine, Transport- und Versandkosten sowie Zahlungsbedingungen geregelt. Die Zahlungen können in der Regel in der Landeswährung des Lieferanten erfolgen, allerdings müssen Unternehmen dabei Wechselkursschwankungen und Transaktionskosten berücksichtigen. Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Import ist das Risiko von Handelshemmnissen und Zöllen. Ein Unternehmen kann durch Politikveränderungen oder Handelskriege plötzlich mit höheren Einfuhrzöllen und Importbeschränkungen konfrontiert werden. Daher ist es wichtig, Risikomanagementstrategien zu entwickeln und auf dem Laufenden zu halten. Insgesamt ist der Import ein wesentlicher Bestandteil des globalen Handels und eröffnet Unternehmen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Unternehmen müssen jedoch die damit verbundenen Risiken und Kosten genau abwägen und entsprechende Risikomanagementstrategien entwickeln, um ihre Importgeschäfte erfolgreich zu gestalten.Mandantenschutzklausel
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