Fremdrentengesetz (FRG) Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Fremdrentengesetz (FRG) für Deutschland.

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Das Fremdrentengesetz (FRG) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die sich auf die Renten- und Altersvorsorge in Bezug auf ausländische Versicherungsverträge bezieht.
Es wurde erlassen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme und den Schutz der Fremdrechte zu regeln, insbesondere für diejenigen Personen, die in einem ausländischen Rentensystem versichert sind. Das FRG ist in erster Linie auf Auslandsrenten anwendbar, die von Personen mit Wohnsitz in Deutschland bezogen werden. Es regelt die Bedingungen und Rechte von Rentenbeziehern im Zusammenhang mit ausländischen Rentenversicherungsverträgen. Die Gesetzesvorschrift sichert den Anspruch auf eine Rente oder Altersvorsorge auch dann, wenn die betreffende Person in Deutschland Rentenansprüche erworben hat oder bereits Rentenleistungen in Anspruch nimmt. Gemäß dem Fremdrentengesetz haben Rentner, die berechtigt sind, Leistungen aus einem ausländischen Rentensystem zu beziehen, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen "Fremdrechtszuschlag". Dieser Zuschlag wird gewährt, um die Rentner finanziell zu unterstützen und ihnen ein Mindesteinkommen zu garantieren. Dabei werden Abschläge berücksichtigt, die möglicherweise aufgrund der Bezugsdauer, des Rentenbeginnsalters oder anderer Faktoren für die ausländische Rente gelten. Das FRG legt außerdem fest, dass die Höhe des Fremdrechtszuschlags gekürzt wird, wenn die Person bereits deutsche Rentenleistungen erhält. Dies dient dazu, eine Überlagerung von Leistungen zu verhindern und die finanzielle Unterstützung in einem angemessenen Rahmen zu halten. Insgesamt bietet das Fremdrentengesetz den rechtlichen Rahmen dafür, dass Personen, die unter ausländischen Rentensystemen versichert sind, ihre Rentenansprüche auch in Deutschland geltend machen können. Es schützt die Rechte der Rentenbezieher und gewährleistet eine angemessene finanzielle Unterstützung im Alter.Debitorenziehung
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